Soziale Erhaltungssatzung: Mieter*innen vor Verdrängung schützen

Soziale Erhaltungssatzung ist eigentlich kein Instrument des individuellen Mieter*innenschutz, kann aber helfen Verdrängung zu verhindern, indem Luxussanierung und Zusammenlegungen von Wohnungen unterbunden werden können.

In Köln gibt es viel zu wenige Erhaltungssatzungen, obwohl es in vielen Quartieren einen hohen ökonomischen Druck auf den Wohnungsbestand gibt. Berlin und München schützen bis zu 25 % ihrer Bevölkerung vor Verdrängung.

Wir müssen geneinsam mit der Bewegung für mehr Erhaltungssatzungen kämpfen. In den Gebieten der Erhaltungssatzung brauchen wir parteiliche Ansprechpartner*innen für die Mieter*innen. Vom Land fordern wir die Wiedereinführung des Umwandlungsverbotes. Im Satzungsgebiet darf keine Mietwohnung zur Eigentumswohnung werden.

Unsere letzten Initiativen:

Mülheim - Soziale Erhaltungssatzung – und zwar jetzt!

Nijat Bakis, Wilfried Kossen

Mit der Sozialen Erhaltungssatzung (auch: Milieuschutzsatzung) kann die Stadt Köln verhindern, dass Mietwohnungen luxussaniert, zusammengelegt und in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Gerade in Stadtteilen, die gerade zu „In-Vierteln“ werden, kann so das Ansteigen der Mieten und die Verdrängung bisheriger Mieter gebremst werden. Im Juli 2013… Weiterlesen

Die Verwaltung teilt der BV Innenstadt zu ihrer Sitzung am 07.07. mit, dass nur für das Severinsviertel der Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) vorbereitet wird. Damit ist der Stadtteil Mülheim, der bisher als zweites Gebiet für eine Milieuschutzsatzung bearbeitet wurde, für absehbare Zeit aus dem Spiel. Gerade in Mülheim… Weiterlesen

In seiner heutigen Sitzung hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, soziale Erhaltungssatzungen (?Milieuschutzsatzungen?) zu erstellen. Diese Satzungen sollen für Wohnbereiche erlassen werden, die von Luxussanierungen und Mieterverdrängungen betroffen sind. Michael Weisenstein, Ratsmitglied und für DIE LINKE im… Weiterlesen