Mülheim benötigt eine Milieuschutzsatzung jetzt! - Verwaltung: aus Personalmangel keine Bearbeitung möglich

Die Verwaltung teilt der BV Innenstadt zu ihrer Sitzung am 07.07. mit, dass nur für das Severinsviertel der Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) vorbereitet wird. Damit ist der Stadtteil Mülheim, der bisher als zweites Gebiet für eine Milieuschutzsatzung bearbeitet wurde, für absehbare Zeit aus dem Spiel.
Gerade in Mülheim findet Gentrifizierung jedoch statt. Die Aufwertungstendenz wird durch die Neubaugebiete im Mülheimer Süden verstärkt.

Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer und Mitglied des Stadtentwicklungsausschusses, dazu: „In Mülheim ist die Gentrifizierung in vollem Gange. Wir brauchen jetzt eine Milieuschutzsatzung und nicht erst in drei oder vier Jahren! Wenn Mietwohnungen luxussaniert und in Eigentum umgewandelt sind, dann ist es zu spät.“

Mit einer sozialen Erhaltungssatzung können Luxussanierungen, die Zusammenlegung kleiner Wohnungen und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum verhindert werden. Hierdurch werden Mietsteigerungen gebremst und die Verdrängung bisheriger Bewohner gehemmt.

Bislang hatte die Verwaltung anhand sozialer und ökonomischer Indikatoren Mülheim und das Severinsviertel als Verdachtsgebiete für eine einsetzende Verdrängung von Mietern identifiziert. Im nächsten Schritt muss eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung stattfinden, auf deren Basis dann die angepassten sozialen Erhaltungssatzungen erlassen werden. Laut Auskunft der Verwaltung auf eine Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Innenstadt fehlt aber das Personal, um diese Untersuchung für mehr als ein Verdachtsgebiet durchzuführen (2311/2016).

Michael Weisenstein dazu: „Mit zwei Stellen pro Gebiet können Severinsviertel und Mülheim schnell bearbeitet werden. Wir hatten vergeblich die Zusetzung dieser Stellen für den Haushalt 2016/17 gefordert. Wir werden das Thema im Stadtentwicklungsausschuss auf die Agenda setzen. Die Menschen in Mülheim brauchen jetzt eine Lösung!“