Wohnungsbauprogramm 2015

Änderungsantrag zur Vorlage der Verwaltung, DS 2606/2007

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die verstärkte Vergabe von städtischen Grundstücken in Erbpacht weiter zu verfolgen, wie sie im Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 beschlossen wurde.

2. In Bebauungsplänen wird generell für ein Viertel der Wohnfläche geförderter Wohnungsbau vorgesehen. Die Verwaltung soll Konzepte entwickeln, wie dies auch erfolgreich umgesetzt werden kann. Ausnahmen können nur über einen Beschluss des zuständigen Ausschusses oder des Rates gemacht werden.  

Begründung:

Mit dem vorliegenden Wohnungsbauprogramm 2015 ist die notwendige Zahl von Wohnungen nicht zu erzielen. Das ist darauf zurückzuführen, dass private Investoren geförderte Wohnungen nur in sehr geringem Umfang bauen. Damit die Verwaltung hier aktiv werden kann, sollen in Zukunft alle Bebauungspläne eine Quote von 25 Prozent für den geförderten Wohnungsbau erfüllen.