Sozialtarif für Stromkunden

Laut Bund der Energieverbraucher werden in Deutschland jährlich 840.000 Strom- und Gassperren verhängt. Die EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2003/54/EG) verfügt dazu, dass die Mitgliedstaaten ?erforderliche Maßnahmen zum Schutz benachteiligter Kunden auf dem Elektrizitätsbinnenmarkt treffen. Die Maßnahmen können ? spezifische Maßnahmen für die Begleichung von Stromrechnungen oder allgemeinere Maßnahmen innerhalb des Sozialsicherungssystems beinhalten.? (Ebd., Abs. 24).

Der Rat der Stadt Köln beauftragt daher die Verwaltung 

- dem Rat einen Bericht über die Situation in Köln vorzulegen. Darin soll auch dargelegt werden, wie diese EU-Richtlinie in Deutschland bzw. in Köln umgesetzt wird oder welche anderen Maßnahmen die Stadtverwaltung ergreift, um Zählersperrungen bzw. Überschuldung von Menschen durch hohe Energierechnungen zu vermeiden.

- mit der RheinEnergie AG zu verhandeln, in welcher Form und unter welchen Bedingungen ein Sozialtarif auch in Köln machbar ist. Dabei soll der Anreiz zum sinnvollen Umgang mit Energie nicht geschmälert werden.

- auf Bundesebene initiativ zu werden, um bundesweit einen gesetzlich vorgeschriebenen Sozialtarif zu etablieren, damit kommunale Energieversorger mit Sozialtarif-Angebot nicht in der Konkurrenz gegenüber anderen Wettbewerbern benachteiligt sind. Dieser Tarif könnte sich an dem belgischen Modell oder dem des Bundes der Energieverbraucher orientieren.    

Begründung:

Auf Grund gestiegener Bezugskosten erhöhen zahlreiche Energieversorger, darunter auch die RheinEnergie AG, ihre Strompreise. Auch wenn die Strompreise der RheinEnergie AG nicht in demselben Umfang wie bei anderen Anbietern steigen, insbesondere bei privaten Energie-Konzernen, so sind die Belastungen für Privathaushalte mit niedrigem Einkommen überproportional.

Im Zeitraum von 1998 bis 2006 sind laut Verbraucherpreisindex die Strompreise schon um 26,8 Prozent gestiegen. Hingegen wird sich der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger von 347 Euro im nächsten Jahr nicht verändern.

Die RheinEnergie AG versucht im Rahmen einer Image-Kampagne ihre Kundenbindung zu verbessern. Durch den Sozialtarif könnte sie möglicherweise ihr soziales Profil weiter schärfen und sich positiv gegenüber den Wettbewerbern profilieren. Das ist besonders vor dem Hintergrund wichtig, dass beispielsweise E.ON einen befristeten ?Sozialrabatt? - allerdings nur für ein Jahr und höchstens 5.000 Kunden - eingeführt hat.

Um den sinnvollen Umgang mit Energie mit der Einführung eines Sozialtarifes nicht zu hintertreiben, genügt es aus Sicht der Antragsteller nicht, bspw. nur eine Absenkung des Grundpreisanteils vorzusehen. Hier wäre vielmehr in Anlehnung an das belgische Modell zu prüfen, inwieweit es sachgerecht sein kann, nur die ersten 500 kWh für sozial Bedürftige kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Problematisch bei allen Arten von Sozialtarif-Modellen ist, dass sie kaum mit einem freien Wettbewerb vereinbar sind. Ein Ausweg dürfte nur in einem bundesweit gesetzlich geregelten sozialen Pflichttarif liegen, damit sich nicht einzelne Energieversorger aus der Verantwortung stehlen können.