Prüfauftrag zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht über Ausnahmeregelungen von der Zweitwohnungssteuer in anderen NRW-Kommunen zu erstellen und dem Rat umgehend zur Verfügung zu stellen.

2. Die Verwaltung prüft, ob es juristisch möglich ist, in der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln weitere Ausnahmen aufzunehmen, insbesondere für Wohnungen, die aus Gründen der Ableistung eines sozialen oder ökologischen Jahres oder des Zivildienstes gehalten werden. Gegebenenfalls wird dem Rat ein entsprechender Vorschlag zur Änderung der Satzung vorgelegt.

Begründung:

Im EXPRESS vom 29. August 2007 wurde der Fall einer jungen Frau im sozialen Jahr geschildert, die für ihre Wohnung am Arbeitsplatz Köln die Zweitwohnungssteuer entrichten muss. Ein Behördensprecher wurde mit der Äußerung zitiert: ?Eine Einzelfallregelung wäre rechtswidrig ? in diesem Fall: leider.?

Die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder der Zivildienst sollten Ausnahmetatbestände für die ? im Kölner Rat ohnehin umstrittene ? Zweitwohnungssteuer werden. Denn hier arbeiten junge Menschen für sehr wenig Geld im Dienste des Allgemeinwohls.

Ihren Lebensunterhalt können sie nicht alleine vom verdienten Geld bestreiten. Sie bzw. ihre Eltern über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu bestrafen, heißt Menschen zu bestrafen, die unterbezahlt Arbeit für die Allgemeinheit erledigen. Das widerspricht fundamentalen Gerechtigkeitsgrundsätzen.