Maßnahmen gegen Jugendkriminalität

Änderungsantrag zur Beschlussvorlage DS 3470/2007

Text einzufügen nach den beiden Spiegelstrichen von Punkt 2 der Beschlussvorlage    

Bei der angestrebten engen Kooperation von Jugendhilfe und Polizei ist zu beachten, dass das Vertrauensverhältnis von Streetworkern und Jugendlichen aufgebaut bzw. gewahrt werden muss. Die besonderen Datenschutzbestimmungen gemäß § 65 SGB VIII sind genauestens einzuhalten.  

Die konzeptionelle Stärkung der offenen Kinder- und Jugendarbeit trägt dazu bei, hochgradig delinquenten Jugendlichen, die aus ihrer Gruppe gelöst werden sollen, das Angebot einer anderen sozialen Gruppe zu machen, anstatt sie zu isolieren.  

Auch bei Anwendung ordnungspolitischer Mittel gegenüber delinquenten Jugendlichen dürfen alle Beteiligten niemals außer Acht lassen, dass der Erziehungsauftrag vorrangig ist.