Keine städtischen Geschäfte mit Firmensitz in Steueroasen

Jörg Detjen

Die Kölner Ratsfraktion der LINKEN hatte mehrfach in den letzten Monaten das Thema „Geschäfte mit Unternehmen, die ihren Firmensitz in Steueroasen haben“, sehr kritisch hinterfragt. Der WDR hatte in „die story“ darüber berichtet, dass die Stadt Köln im Rahmen des Bühnen-Interim (Sanierung der Bühnen) sowohl beim Depot als auch dem Staatenhaus als Ausweichspielstätten solche Verträge eingegangen waren.

Die Verwaltung machte in den letzten Wochen deutlich, dass sie diese Verträge verlängern will. Die Ratsfraktion kritisierte, dass diese Problematik in der aktuellen Bühnenvorlage für eine weitere Anmietung des Depots noch nicht einmal thematisiert wird.

Auch deshalb brachte die Ratsfraktion in die letzte Ratssitzung einen eigenen Antrag dazu ein, der eine solche Praxis in Frage stellte.

In Sachen Transparenz liegen wir weit hinter der Auseinandersetzung um den Esch-Oppenheim-Fonds. Damals kannten wir die Besitzer der Fondsanteile, bekannte deutsche Kapitalistenfamilien. Sie wurden auch im Rat genannt. Bei der jetzigen Fondsgesellschaft, die hinter dem Depot steht, kennen wir nur den nichtssagenden Namen BEOS Corporate Real Estate Fund Germany II. Und bekannt ist, dass diese Gesellschaft insgesamt vier Fonds betreibt. Wer sind die Eigentümer dieser Fonds? Irgendwelche Autokraten?

Darüber wollten die anderen Ratsfraktionen nicht diskutieren und vertagten den Antrag in den Rechnungsprüfungsausschuss. Der wird sich Anfang September mit dem Antrag befassen.

Spannend ist, dass der Landtag NRW wenige Tage nach der Ratssitzung einen Antrag von CDU und Grünen verabschiedete: „Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen Geldwäsche stärken“. Die Landesregierung will eine Landesbehörde „zur Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität sowie zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung“ gründen. (Landtag Intern Nr. 4/2023, 20. Juni und Landtagsdrucksache NRW 18/4562)

Für unseren Kölner Fall ist interessant, dass der Beschluss besagt „Unternehmen, bei denen wirtschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer nicht ermittelt werden können, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen.“ 

Der Beschluss sieht in einem weiteren Punkt die generelle „Risikoprüfung“ von Eigentümerstrukturen vor.

Die Kölner Ratsfraktion wird am Thema dranbleiben. Sie kann sich auch auf eine kritische öffentliche Diskussion stützen. Die Medien berichteten ausführlich. Mein Schlusssatz in der Rede gilt nach wie vor: „Lassen wir uns nicht reinlegen, von Unternehmen, die Steuern hinterziehen wollen.“