Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Baus der Messehallen

Das vorliegende Wirtschaftsgutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bachem Fervers Janssen Mehrhoff verschleiert eine ?vergleichende Darstellung der zukünftigen Kosten für die Erstellung und Zurverfügungstellung der Messehallen durch den Oppenheim-Esch-Fonds mit den Kosten der Eigendurchführung?.

 

Diese Anforderungen hatte die Bezirksregierung Köln eingefordert und der Finanzausschuss auf seiner Sitzung am 3. April 2006 auch beschlossen.   Deshalb haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:  

1. Laut der Bewertung der Bezirksregierung Köln stellte die Einschaltung des Veranstaltungszentrum Köln bei dem Messegeschäft ein Verstoß gegen die kommunalrechtliche Anzeigepflicht dar. Gleiches würde auch für die im Gutachten genannte alternative Eigeninvestition des Veranstaltungszentrums Köln gelten.Warum wurde dieser bereits im Januar 2006 festgestellte kommunalrechtliche Verstoß bei der Erstellung des Gutachtens ignoriert? Gegenstand des Gutachtens sollte ferner eine vergleichende Darstellung der Kosten für die Erstellung und Zurverfügungstellung der Messehallen sein. Warum wurde sie nicht erstellt?

2. Warum wurden in dem Gutachten weder die Bau- und Investitionskosten noch die Höhe der Mietzahlungen untersucht? Und warum verzichteten die Wirtschaftsprüfer auf eine marktübliche Due Diligence, mit der sämtliche für die Wertfindung relevanten Angaben und Sachverhalte überprüft werden? Oder wurde dem Wirtschaftsprüfer ein derartiger Vergleich untersagt? Wie lautete die wörtliche Formulierung des genauen Auftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft?  

3. Die Investitionskosten des Oppenheim-Esch-Fonds belaufen sich auf insgesamt 330 Mio. Euro (260 Mio. Baukosten, 70 Mio. Grundstück) Die tatsächlichen Baukosten lagen aber lediglich bei rund 140 Mio. Euro. Auf Grundlage der unbestritten überteuerten Baunebenkosten (u. a. Mietervermittlung 7 Mio. Euro) wurden die Mieten für die Nordhallen künstlich erhöht. Warum geht das Gutachten bei der alternativen Eigeninvestition von gleich hohen Mietzahlungen aus wie das Investorenmodell?  

4. Warum hätte die Sparkasse bei einer Eigeninvestition Vorteile bei der Vorfälligkeits-entscheidung und der Auflösungsprämie nicht gewährt? Im Rahmen des Investorenmodells sind der Kölnmesse GmbH von der Sparkasse KölnBonn geldwerte Vorteile durch Gebührenverzichte aus Bankgeschäften eingeräumt worden. In wie weit handelt es sich hierbei um Beihilfen, und wurden diese gegebenenfalls bei der EU beantragt?  

5. Ist der von der Sparkasse KölnBonn bezahlte ?Aufwendungsersatz für die verlorene ECE-Planung? als Abschlagzahlung an die ECE zu verstehen, um die Arbeiten bezüglich der Planung des Messegeländes Nord vorzeitig zu beenden? Welchen Grund gab es, ECE die Arbeiten nicht bis zum Ende durchführen zu lassen? Warum wird die Tatsache, dass nach dem Vergabebeschluss an Oppenheim-Esch der Fonds 80 Mio. Euro für die ?große Variante? (inkl. Nordeingang) zusätzlich fordert, nicht als zentraler Kostenfaktor betrachtet, der unter Umständen bei der Eigenfinanzierung bzw. den Mitbewerbern nicht aufgetaucht wäre?

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