ARGE in Köln

Änderungsantrag zum Antrag AN/0147/2008 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

  (Ersetzung des 1. Spiegelstriches)

durch die bis Ende 2010 befristete Einstellung externer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in der Größenordnung der im Stellenplan ausgewiesenen, aber derzeit nicht besetzten Stellen in der Weise, dass die Stadt Einfluss auf die Arbeitsbereiche und ?organisation der neu eingestellten ARGE-Mitarbeiter hat.    

(Ersetzung des 3. Spiegelstriches)

durch eine Entfristung der derzeit befristeten Stellen oder durch die Verlängerung derselben bis mindestens Ende 2010. Außerdem soll der Anteil der befristeten Beschäftigten generell reduziert werden.  

(zusätzlicher 4. Spiegelstrich)

durch einen Bericht der Verwaltung an den Rat über die geplante Dauer, Art und Finanzierung der Qualifizierung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei ist zu prüfen, ob die bisher geplante Finanzierung ausreicht, und ob außerdem die Möglichkeit besteht, die Stellen der qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell besser als bisher zu stellen.  

Begründung:  

Der Einfluss der Stadt auf die Gestaltung der ARGE muss unbedingt gewahrt bleiben. Deshalb ist es wichtig, darauf bereits bei der Einstellung neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu achten. Die Motivation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist entscheidend für guten Service der ARGE. Befristete Verträge wirken allerdings stark demotivierend. Deswegen ist darauf zu achten, dass die Befristungen generell reduziert werden. Wo das nicht möglich ist, müssen Verträge mindestens bis Ende 2010 gelten.

Die im Antrag AN/0147/2008 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geforderten Neueinstellungen bedürfen dringend eines Qualifizierungsprogramms, das im Antrag nicht berücksichtigt wird. Für die Hilfesuchenden ist die Qualifizierung ihrer SachbearbeiterInnen bzw. Fallmanager aber von entscheidender Bedeutung. Nur sie garantiert ihnen einen respektvollen Umgang von Seiten der ARGE-Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Andererseits benötigen die so Qualifizierten auch finanziell eine der neuen Qualifizierung entsprechende Besserstellung. Auf diese Weise kann der großen Fluktuation in der ARGE Einhalt geboten werden.

Ein Qualifizierungsprogramm bedarf allerdings eines finanziellen Nachweises. Darin muss festgehalten werden, wie viel Geld für die Qualifizierung bereitgestellt werden muss.