Zweitwohnungssteuer

Jörg Detjen

Wir werden dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen. Es wird dort richtigerweise festgestellt, dass die Zweitwohnungssteuer in Köln reell vor allen Dingen Menschen mit niedrigen Einkommen, allen voran Studierende, trifft.

Wir stellen keinen Änderungsantrag. Perspektivisch müsste es jedoch, nach unserer Auffassung, im Anschluss an den FDP-Antrag in dieser Frage weitere Klärung geben. DIE LINKE hatte im April dieses Jahres erreicht, dass ein kleiner städtischen Zuschuss zur Begleichung der Zweitwohnungssteuer für Zivildienstleistende oder Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres gezahlt wird. Hier ist bereits ein Schritt in die richtige Richtung getan worden.  

Aus der vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln 2007 herausgegebenen Broschüre ?Einwohnerentwicklung in Köln nach Einführung der Zweitwohnungssteuer 2005? geht hervor: Seit der Einführung hat der Zuzug von 18- bis 35-Jährigen (die ca. 63 Prozent des gesamten Kölner Zuzugs ausmachen) abgenommen. Die Studierenden­zahlen an der Universität Köln sind seit dem Wintersemester 2004/2005 von 44.200 auf 40.675 im Wintersemester 2007/2008 zurückgegangen (Quelle: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen). Laut Kurzmeldung auf der Homepage der Universität Köln studieren im diesjährigen Sommersemester zwar wieder 42.020 Studentinnen und Studenten, diese Zahl enthält allerdings auch Zweit- und Gasthörer und ist daher im Gegensatz zu den Zahlen des Landesamtes nicht ?bereinigt?. Realiter handelt es sich inzwischen nun mehr um 39.585 immatrikulierte Studierende.

Nicht nur, dass der finanzielle Druck, der auf den Studierenden (zusätzlich zu den in NRW erhobenen Studiengebühren) lastet, sozial ungerecht ist; es wird durch die vorangestellten Zahlen offensichtlich: die Attraktivität unseres Universitätsstandortes wird durch die Zweitwohnungssteuer auch zusätzlich verschlechtert.   Diverse Urteile von Oberverwaltungsgerichten (so in Rheinland-Pfalz oder in Mecklenburg-Vorpommern) sprechen in dieser Hinsicht ebenfalls eine deutliche Sprache. Sie positionieren sich ebenfalls gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

Auch ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17. September gibt in dieser Frage Einiges her: So wurde das Urteil des Greifswalder Oberverwaltungsgerichtes bestätigt, wonach ein ?Kinderzimmer? bei den Eltern keine richtige Erstwohnung sei, weil die Studierenden über diese Wohnung nicht rechtlich verfügungsbefugt sind. Das Bundesverwaltungsgericht eröffnet mit seinem Urteil die Möglichkeit, die Anforderungen an die Frage, was eine ?Erstwohnung? ist, strenger zu fassen. Eben indem eine tatsächliche rechtliche Verfügungsberechtigung zur Bedingung gemacht wird, oder an Erst- und Zweitwohnen gleiche Anforderungen gestellt werden. Das Bundesrecht verbietet ausdrücklich nicht, Studierende, die mit Hauptwohnung bei den Eltern gemeldet sind, von der Zweitwohnungssteuer am Studienort auszunehmen.

Mit der Zweitwohnungssteuer sind bei der Stadt Köln derzeit 23 Sach­bearbeiter beschäftigt. Hier stellt sich auch die Frage, ob dieser Aufwand in einem angemessenen Verhältnis steht zu den Einnahmen, die der Stadt aus der Zweitwohnungssteuer zufließen.