Zweitwohnungssteuer bei Student/-innen

Die ?Welt? berichtete am 26.11.2007 von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf über die Klagen von Wuppertaler Studenten gegen die Zweitwohnungssteuer (Az: 25 K 2703/07 u. a.). Dabei kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Erhebung der Steuer nur dann rechtens sei, wenn die Student/-innen auch eine Erstwohnung besäßen, was in der Regel bei Studierenden nicht der Fall sei.

Die Fraktion DIE LINKE. KÖLN bittet um die Beantwortung folgender Frage:  

Inwieweit wirkt sich dieses Urteil auf die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Köln aus?  

Hier geht's zur Antwort der Verwaltung