Wohngeldnovelle

Zum 01.01.2009 tritt die neue Wohngeldnovelle in Kraft. Sie soll einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlasten. Insgesamt sind rund 800.000 Haushalte betroffen. Diese Angaben lassen auch für Köln eine hohe Anzahl von Antragstellerinnen und Antragstellern erwarten.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung folgender Fragen und um Weiterleitung der Antwort auch an den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen noch vor der kommenden Sitzung am 08.12.2008 und somit deutlich vor der Ratssitzung am 18.12.2008:    

1. Mit wie vielen NeuantragstellerInnen rechnet die Verwaltung?  

2. Wie viele AntragstellerInnen  aus dem SGB II und dem SGB XII erwartet die Verwaltung?  

3. Wie hat sich die Verwaltung personell auf diese offensichtlich große Veränderung eingestellt?  

4. Mit welcher Bearbeitungszeit müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller rechnen?    

Aus der Niederschrift der Ausschusssitzung:

Herr Schleicher beantwortet die Anfrage der Fraktion DieLinke.Köln mündlich.

Herr Schleicher teilt zur Frage 1 mit, zurzeit gebe es ca. 10.000 Antragstellerinnen und Antragsteller auf Wohngeld. Die Verwaltung erwarte, dass es ca. 7.000 Neuanträge gebe. Ca. 4.000 Personen werden einen Antrag stellen, der aber voraussichtlich nicht zum Zuge kommen werde. Die Verwaltung erwarte demnach ca. 11.000 Neuanträge.

Zur Frage 2 erklärt Herr Schleicher, aus dem Bereich des SGB II gebe es 440 Fälle, aus dem Bereich des SGB XII gebe es 900 Fälle.

Zur Frage 3 teilt er mit, auf Basis der Hochrechnung des Städtetages habe die Fachverwaltung zusammen mit der Organisationsverwaltung errechnet, dass 22 Kräfte für diese Arbeit benötigt werden. Allerdings könne sich diese Stellenzahl nach und nach reduzieren, wenn sich auch die Zahl der Neuanträge, die nicht dauerhaft zum Erfolg führen, verringere. Die Verwaltung habe interne Personalauswahlgespräche geführt und sei gemeinsam mit der Organisationsverwaltung dabei, kurzfristig ein Konzept zur Umsetzung zu erstellen. Möglicherweise werde die Verwaltung für eine Übergangszeit von 6 bis 7 Monaten noch Kräfte von Vivento hinzuziehen.

Zur Beantwortung der Frage 4 erklärt Herr Schleicher, derzeit belaufe sich die Bearbeitungszeit auf ca. 1 bis 2 Monate. Das neue Personal müsse noch eingearbeitet werden. Wenn das Personal nicht rechtzeitig zu Verfügung stehe, werde sich die Bearbeitungszeit auf mindestens 4 bis 6 Monate verlängern.