Vorteilskarte und Köln-Pass bei Bäderbesuch
Seit Wiedereinführung des Köln-Passes werden auch in den Schwimmbädern Rabatte gewährt. Dies klappte im Januar reibungslos. Auch die Köln-Pass-Inhaber mit sogenannten ?Vorteilskarten? konnten an der Kasse mit der Karte den fälligen Betrag zahlen.
Zusätzlich wurden die in der Werbung angepriesenen Vorteile (Rabatte je nach Kaufpreis der Karte) auf die Karte gewährt.
Ab Februar kann der Köln-Pass-Preis überhaupt nicht mehr mit der Vorteilskarte gezahlt werden, sondern kann (so im Höhenbergbad) nur noch bar entrichtet werden. Nach Angaben des Kassenpersonals ist das EDV-System im Februar nicht auf Köln-Pass-Rabatt umgestellt worden.
In Zukunft sollen auch die Vorteile der Vorteilskarte für Köln-Pass-Besitzer wegfallen, da Barzahlung günstiger sei. Die Köln-Pass-Besitzer bleiben somit auf der Vorteilskarte, die sie vor Aushändigung des Köln-Passes gekauft haben, sitzen, denn sie können die Karte bis jetzt nicht gegen Bargeld zurückgeben.
Die Fraktion Die Linke.Köln bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Werden Schwimmbadbesucher mit Köln-Pass in Zukunft ihre Vorteilskarte wieder nutzen können?
2. Wenn ja, werden die in der Werbung angepriesenen Vorteile der Karte auch für Köln- Pass-Besitzer gültig sein?
3. Wenn nein, können die Schwimmbadbesucher den in der Karte gespeicherten Restbetrag gegen Rückgabe der Karte zurückerhalten?