Verwaltung muss Vorlage zu den Sonntagsöffnungen zurückziehen oder sie handelt rechtswidrig

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Die Verwaltung hat dem Rat und seinen Ausschüssen den Vorschlag unterbreitet, an den Sonntag am 11.10., 25.10., 8.11. und am 13.12. diesen Jahres stadtweit die Verkaufsstellen öffnen zu können. Begründet wird dies mit dem Runderlass des Wirtschaftsministeriums NRW vom 9.7.2020, das Sonntagsöffnungen mit der aktuellen Pandemie begründet.

Am letzten Freitag hat das Oberverwaltungsgericht Münster Verordnungen der Städte Lemgo und Bad Salzuflen untersagt, die sich auf diesen Erlass bezogen. Zurecht kritisierten die Richter, dass ein Anlass für die Sonntage gar nicht  angeführt werde. Somit könnte sie „praktisch überall für jeden Sonntag angeführt werden.“ „Damit werde“, so das Oberverwaltungsgericht Münster, „die Darlegungs-und Beweislast für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnungen abweichend vom verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt“.

Die zuständige Ratsfrau Güldane Tokyürek der Fraktion DIE LINKE erklärt:

Ich werde am Montag in der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen den Antrag stellen, die Vorlage abzulehnen und gleichzeitig die Verwaltung auffordern, ihre Vorlage zurückzuziehen. Ein Beschluss wäre rechtswidrig. Die Verwaltung muss zur Vernunft kommen und sich nicht immer im vorauseilendem Gehorsam rechtswidrige Erlasse der Landesregierung zu eigen machen. Für uns sind Arbeitnehmerrechte ein hohes Gut!“

Die Gewerkschaft ver.di hatte bereits am 23.7.2020 in ihrer umfangreichen juristischen Stellungnahme die Vorlage der Kölner Stadtverwaltung abgelehnt: 
„Sie ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Sonntagsruhe und den Schutzrechten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht vereinbar.“