Vergabe öffentlicher Aufträge

Jörg Detjen

Öffentliche Aufträge sind wichtig für Konjunktur. Damit alle davon profitieren ist es wichtig, nicht nur dem billigsten den Zuschlag zu geben, sondern auch andere Kriterien für die Auftragsvergabe zu berücksichtigen.

Der vorliegende Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nennt wichtige Kriterien, z.B. der Ausschluss von Kinderarbeit oder gleiche Bezahlung für Männer und Frauen. Das geht uns aber nicht weit genug.  

Die Kommune kann hier leider nicht alleine handeln. So wurde eine städtische Dienstanweisung, Ausbildungsbetriebe bei der Vergabe zu bevorzugen, gerichtlich verboten. Hier könnte nur das Land Rechtssicherheit schaffen, woran die Landesregierung aber anscheinend kein Interesse hat.

Die Bundesregierung hat ein nationales Vergabegesetz auf den Weg gebracht. Es hat bereits den Bundesrat passiert, muss nun noch durch den Bundestag. Die Annahme ist aber sehr wahrscheinlich. Dieses Vergabegesetz bleibt weit hinter den Möglichkeiten zurück. Wir von der LINKEN wünschen uns eine Kraftprobe mit der EU, um die Tariftreue wieder in das Vergabegesetz einzuführen. Doch die Bundesregierung bleibt hier feige.  

Deswegen sollen die Kommunen wenigstens die kleinen Spielräume nutzen, die der Gesetzentwurf vorschreibt. Die sehen vor, dann besondere Kriterien zur Auftragsvergabe anzuwenden, wenn diese im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen. Die Verwaltung sollte jetzt schon damit anfangen, hier ein Konzept zu entwickeln, damit das nach Inkrafttreten des Gesetzes zügig umgesetzt werden kann.