Schlechtes Prüfergebnis für das Kindeswohl

Die Verwaltung hat eine Leitlinie zu Abschiebungen vorgelegt, die insbesondere das Kindeswohl der Betroffenen im Blick haben soll. Die Prüfung geht auf einen Dringlichkeitsantrag von LINKE und SPD aus dem Sommer letzten Jahres zurück.

In der neuen Leitlinie sind eigentlich selbstverständliche Mindeststandards enthalten. So soll künftig darauf geachtet werden, dass Kinder nicht von Mitgliedern des Abschiebekommandos, sondern von ihren Eltern geweckt werden. Außerdem sollen Kinder nicht mehr für ihre Eltern dolmetschen, weil dann ein unwahrscheinlicher Druck auf ihnen lasten würde, durch schlechte Übersetzung evtl. eine Mitschuld am Geschehen zu haben.

Eine unserer zentralen Forderungen aber wurde nicht erfüllt. Wir halten es für angemessen, dass das Jugendamt generell bei Abschiebungen, von denen Kinder betroffen sind, miteinbezogen wird. Die Verwaltung argumentiert nun, das geht nicht, weil das Jugendamt nur bei Kindswohlgefährdung tätig werden darf.

Was die Verwaltung aber übersieht: Das Kindswohl ist nicht nur von den Eltern abhängig. Wir sind überzeugt davon, dass eine Abschiebung einen so dramatischen Eingriff in das Sicherheitsgefühl eines jeden Menschen darstellt, dass das Wohl jedes von Abschiebung betroffenen Menschen gefährdet ist, erst recht von Kindern und Jugendlichen.

Deswegen gehen wir davon aus, dass das Jugendamt sich bei vor jeder Abschiebung mit Kindern ein eigenes Bild der Situation machen muss. Stattdessen wird so getan, als gäbe es „sanfte“ Abschiebungen, die dank liebevoller Eltern und netter Abschiebekommandos für die Kinder kaum eine Belastung darstellten. Das ist nicht nur weltfremd, es ist auch zynisch.