Sanierungssatzung für die Parkstadt Süd wurde für nichtig erklärt - Entwicklung muss schnell und sorgfältig gesichert werden!
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 10.04. die Sanierungsatzung für die Parkstadt Süd für nichtig erklärt. Die Sanierungssatzung war 2013 durch den Kölner Rat beschlossen worden.
Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE, dazu:
„Das ist ein Schlag ins Kontor für die Kölner Stadtentwicklung. Im Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltungsspitze immer wieder beteuert, dass man keine Bedenken habe, die juristische Auseinandersetzung zu gewinnen. Statt den Ausschuss wiederkehrend zu beschwichtigten, hätte man sich wohl besser auf den Prozess in Leipzig vorbereitet.“
Eine Sanierungsatzung ermöglicht über 15 Jahre hinweg, eine Stadtentwicklung im Sinne der Allgemeinheit voranzutreiben. Die Stadt hat im Sanierungsgebiet zusätzliche Möglichkeiten zur Neuordnung und Gestaltung.
Berthold Bronisz, für DIE LINKE Bezirksvertreter in Rodenkirchen, hierzu:
„Es ist richtig, dass die Verwaltung nun schnell weitgehende Vorkaufrechte für das Gebiet im Kölner Süden einrichten möchte. Diese Maßnahme ist aber nicht ausreichend. Die Möglichkeiten der Sanierungssatzung gehen weit über das bloße Vorkaufsrecht hinaus. Die Verwaltung muss jetzt umgehend darlegen, wie sie ihre städtebaulichen Ziele in der Südstadt umzusetzen gedenkt.“
Ähnlich wie die Sanierungssatzung nach §142ff BauGB ist auch die Städtebauliche Entwicklungssatzung gemäß §165ff BauGB ein Instrument zur Entwicklung großer Areale im Sinne der Allgemeinheit. Für das Gebiet des Deutzer Hafens ist kürzlich eine Entwicklungssatzung beschlossen worden.
Michael Weisenstein dazu:
„Auch die Entwicklungssatzung braucht laut Fachliteratur eine akribische Vorbereitung. Die Verwaltung muss sich nun die Frage gefallen lassen, ob das im Falle des Deutzer Hafens geschehen ist.“