Rot-grüne Koalition macht keine Hoffnung für bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern!

Hamide Akbayir

Unter dem Motto ?Gewaltschutz geht vor ? für starke Frauen und Mädchen in NRW? protestierten mehr als 200 Frauen vor dem Landtag in NRW. Eingeladen hatte das landesweite Bündnis von Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufen und Wohlfahrtsverbänden am 11.09.2014.

Die Verbände machten zu recht auf die schlechte Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen aufmerksam, weil es bis heute keinen Fortschritt in Richtung der Koalitionsvereinbarung der rot-grünen Landesregierung gibt. Um sie an ihre Hausaufgaben zu erinnern, protestierten wir vor dem Landtag in Düsseldorf und forderten die rot-grüne Koalition auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Versprechungen einzuhalten und umzusetzen.

Im  Koalitionsvertrag 2012 heißt es: ? ?wir wollen ein Landesgesetz auf den Weg bringen, das eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung von Frauenhäusern in ihrer Aufgabenvielfalt verankert, und eine Förderung aus einer Hand sicherstellt?.  

Die Vertreterinnen der Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Frauennotrufen und von Wildwasser nahmen die Abgeordneten aller Fraktionen unter die Lupe. Im Mittelpunkt stand die NRW-Frauen- und Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Sie befürwortete zwar die im Koalitionsvertrag von 2012 verankerte Forderung nach einer gesetzlich verankerten Finanzierung der Einrichtungen, machte aber den Vertreterinnen keine Hoffnung. Statt ein Signal auf die Umsetzung des Landesfinanzierungsgesetzes zu geben, verwies sie immer wieder  auf die derzeit angespannte Finanzlage im NRW-Landeshaushalt und sagte wörtlich "Ich kann es nicht ändern, weil wir nicht mehr Geld haben".

Dabei suchen jährlich über 10.000 Frauen und Kinder Schutz vor Gewalt in den rund 60 Frauenhäusern in NRW. Mehr als 75.000 Beratungen leisten die rund 100 Frauenberatungsstellen und Frauen-Notrufe im Land. Der eigentliche Bedarf ist noch größer und er steigt stetig an. Es fehlt an Frauenhausplätzen, Personal, an Beratungsinfrastruktur.

Das kennt auch Frau Steffens. Sie weiß auch, dass Land und Kommunen jedes Jahr neu über die bereitgestellten Mittel entscheiden. Viele Projekte der Frauenhäuser und -beratungsstellen  werden deshalb nur für ein Jahr bewilligt und in vielen Fällen nicht verlängert.  

Deshalb ist die Forderung der sofortigen Umsetzung eines  Landesfinanzierungsgesetzes dringender denn je! Damit den von Gewalt betroffenen Frauen ein kostenloser Frauenhausaufenthalt ermöglicht wird.