Pro Köln muss zahlen und widerrufen

Am 01.04.2009 fanden beim Landgericht Köln zwei Verfahren gegen pro Köln statt, eines von der Fraktion der Partei ?Die Linke? und eines von unserem Fraktionsmitglied Claus Ludwig.

Im ersten Verfahren ging es darum, dass pro Köln auf ihren Internetseiten wahrheitswidrig behauptet hatte, wir hätten bei der Verlängerung des Vertrages im KVB-Vorstand für Walter Reinarz mitgeklüngelt. Zur Unterlassung dieser Behauptung hatte sich pro Köln uns gegenüber bereits verpflichtet, sich aber mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, diese falsche Darstellung im Internet auch richtigzustellen. Das Gericht machte in der Verhandlung am 01.04.2009 deutlich, dass pro Köln zur Veröffentlichung des Widerrufes verurteilt wird, falls  nicht zuvor freiwillig dieser Anspruch anerkannt wird. Auch unsere bisher entstandenen und die künftigen Anwaltskosten in dieser Angelegenheit wird pro Köln tragen müssen.

Bei Claus Ludwig ging es um weitere Forderungen gegenüber pro Köln und einzelnen Mitgliedern, die falsche Behauptungen über ihn verbreitet haben. Pro Köln und Manfred Rouhs hatten deswegen bereits jeweils 5.100,00 ?, insgesamt 10.200,00 ? an Claus Ludwig zahlen müssen, einer Reihe weiterer Zahlungsansprüche, wie aber auch Unterlassungsverpflichtungen war pro Köln nicht nachgekommen. Auch hier machte das Gericht am 01.04. deutlich, dass pro Köln verurteilt werden wird, falls es die von Claus Ludwig geltend gemachten Ansprüche nicht anerkennt.

Urteilsverkündung wäre in beiden Fällen am 06.05.2009. Insgesamt dürften die auf pro Köln, Rouhs und andere zukommenden Kostenforderungen ? ohne die Kosten der eigenen Anwälte ? etwa 6.000,00 ? bis 7.000,00 ? betragen, von denen der größere Teil an die uns vertretenden Anwälte zu zahlen ist.