?Pro Köln? muss 10.200,00 Euro zahlen und startet eine Aktion Wasserschlag

Eberhard Reinecke

Unser Rechtsanwalt und Autor Eberhard Reinecke (www.rechtsanwael. de) hatte bereits in den 90er Jahren dafür gesorgt, dass Beisicht und Konsorten 10.000,00 DM an die Romafrau Nidar Pampurova zahlen mussten, da sie diese mit Steckbrief suchen lassen wollten. Jetzt sind 10.200,00 Euro an den Ratsherrn Claus Ludwig (Fraktion DIE LINKE.) fällig gewesen, die er für antifaschistischen Widerstand einsetzen wird. Dazu, zu weiteren Unwahrheiten und zu dem vergeblichen Versuch die Geschichte umzuschreiben:

 

10.200,00 Euro für Claus Ludwig und damit für den antifaschistischen Widerstand  

Im Zusammenhang mit der von ?pro Köln? initiierten sog. Bürgeranhörung vom 15.5.2008 in Ehrenfeld stellte ?pro Köln? einen Video-Film ins Netz, der den Ablauf der Anhörung dokumentieren sollte. Breit ins Bild gerückt ließ ?pro Köln? dabei einen ihrer ?Sachkundigen Einwohner? über den Ratsherrn Claus Ludwig erklären, dieser habe bei einer Anti-Moschee-Demonstration im Jahre 2007 versucht, NPD-Leute zu befreien. Diese falsche Behauptung wurde sowohl gegenüber der Bürgerbewegung ?pro Köln?, wie gegenüber dem Verantwortlichen der Website, Herrn Manfred Rouhs, abgemahnt. Beide verpflichteten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von jeweils 5.100,00 EUR an Herrn Ludwig, falls diese Behauptung wiederholt würde.

Während die Kurzfassung des Videos, die bei You Tube zu sehen war, kurzfristig und vollständig aus dem Netz genommen wurde, stellte Herr Rouhs als Verantwortlicher der Website für ?pro Köln? nur eine unzureichend gereinigte Fassung des Filmes ins Netz. Die Szenen, in denen der ?Sachkundige Bürger? offen in die Kamera sprach, waren zwar gelöscht, eine weitere Szene, bei der diese Person nicht mehr zu sehen, aber mit derselben falschen Behauptung noch zu hören war, wurde hingegen nicht gelöscht.

Damit war klar, dass zwei mal 5.100,00 Euro gezahlt werden mussten, einmal von der Bürgerbewegung, einmal von Manfred Rouhs. Die Zahlung erfolgte auch brav am 30.6.2008. Wer will diesen Haufen eigentlich ernst nehmen, der für Sauberkeit in Politik und Stadt eintritt, aber nicht einmal den eigenen Internetauftritt sauber halten kann?

In einer Pressekonferenz am 4.7.08 teilte der Ratsherr Claus Ludwig mit, wofür er diesen unerwarteten Geldsegen verwenden will. Getreu der Devise: ?Dahin gehen, wo es weh tut? soll die unfreiwillige Spende von ?pro Köln? vor allem zum Kampf gegen ?pro Köln? Verwendung finden, dabei wieder besonders zur Vorbereitung der Aktionen gegen den Anti-Islam-Kongress im September 2008.

Claus Ludwig kündigte an: ?1.500 Euro gehen an das ?Bündnis gegen pro Köln?, das maßgeblich die Aktionen zur Verhinderung des rassistischen ?Anti-Islam-Kongresses? am 20.9.08 organisiert." Weiteres Geld soll laut Ludwig an die ?Schüler gegen Rechts? gehen, die Anfang September einen Kongress veranstalten, sowie an die Linksjugend, die am 22. August ein Hiphop-Konzert und einen Aktionstag gegen ?pro Köln? durchführt. 1.000 Euro gehen an die Sozialistische Alternative (SAV) für ihr antifaschistisches Zeitungsprojekt ?Resistance?. 1.000 Euro sollen den Grundstock für die juristische Unterstützung von Kölner Antifaschisten bilden, 1.000 Euro gehen zum selben Zweck nach Aachen. Auch das Projekt Amaro Kher des Rom.e.V. (eines der Hassobjekte von ?pro Köln?) wird etwas von dem Geld erhalten.

So erfreulich die Zahlung ist: Dass ?pro Köln? offenbar genügend Mittel hat, um unproblematisch einen solchen Betrag abzudrücken, muss auch nachdenklich stimmen.  

Warum zahlt Rouhs seine Vertragsstrafe nicht selbst?  

Damit ist die Geschichte allerdings noch nicht zu Ende. In meiner Presseerklärung hatte ich noch ausgeführt: ?Problematisch erscheint die Zahlung der Vertragsstrafe für Herrn Rouhs. Da uns die internen Vereinbarungen zwischen Herrn Rouhs und der Bürgerbewegung nicht bekannt sind, müssen wir von den von außen feststellbaren Tatsachen ausgehen: Danach hat die Bürgerbewegung selbst lediglich 5.100,00 EUR zu bezahlen, Herr Rouhs persönlich als Verantwortlicher des Internet-Auftrittes ebenfalls 5.100,00 EUR. Da Herr Rouhs für den Internetauftritt verantwortlich ist, müsste an sich erwartet werden, dass er persönlich ?pro Köln? von der Zahlung der Vertragsstrafe freistellt, da er als Verantwortlicher des Internet-Auftrittes für eine sorgfältige Löschung der zu unterlassenen Äußerungen hätte sorgen müssen. Wir wissen nicht, von welchem Konto die Zahlung bei uns einging, auf jeden Fall war es eine einheitliche Zahlung und als Absenderangabe ?Bürgerbewegung pro Köln e.V.?.

Danach hat es den Anschein, dass die Zahlung aus dem Vereinsvermögen erfolgte. Nun gehört es allerdings im Rahmen von Aktiengesellschaft und GmbH zu den geklärten Fragen, dass zumindestens im Strafrecht verhängte Geldstrafen oder Geldbußen niemals von den Firmen für ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder übernommen werden dürfen, sondern von diesen selbst zu zahlen sind. Im eingetragenen Verein gilt im Prinzip nichts anderes, für zivilrechtliche Vertragsstrafen kann ebenfalls nichts anderes gelten.

Das bedeutet einerseits politisch, dass offenbar Herr Rouhs die ansonsten geforderte persönliche Verantwortung von Politikern für ihre Entscheidung bei sich selbst nicht ernst nimmt, sondern dass er wohl stattdessen zur Bestreitung der von ihm selbst zu zahlenden Strafe in die Vereinskasse greift. Strafrechtlich könnte dies durchaus bei den verantwortlich handelnden Personen den Tatbestand der Veruntreuung erfüllen; wir werden noch zu prüfen haben, ob wir diesen Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Köln unterbreiten.  

Unwahrheiten zum neuen KVB-Vorstand  

Im Zusammenhang mit der Wahl eines neuen Vorstandes der KVB musste pro Köln ebenfalls abgemahnt werden, hatten sie doch behauptet, die Vertragsverlängerung für CDU-Reinarz sei mit den ?Klüngelgenossen der Linkspartei (!)? beschlossen worden. Auch diese unwahre Behauptung wurde abgemahnt, auch insoweit hat ?pro Köln? eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Da ?pro Köln? allerdings nur klammheimlich und für seine Leser nicht nachvollziehbar den Artikel in neuer Version ins Netz gestellt hat, haben wir nunmehr ?pro Köln? auch noch aufgefordert, die ursprünglich falsche Behauptung richtig zu stellen. Wir werden diesen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen, falls ?pro Köln? dem nicht freiwillig nachkommt.  

?Aktion Wasserschlag? wegen eines Holocaust-Leugners  

Die Methode zur Bereinigung der Geschichte versucht ?pro Köln? nun mit diversen Abmahnungen wegen des Holocaust Leugners Griffin zu perfektionieren. Wer zeitnah den Internetauftritt von ?pro Köln? las, konnte dort unter dem 7.5.2008 unter der Jubelüberschrift ?Immer mehr Zusagen aus ganz Europa!? zunächst folgendes lesen: ?Gut vier Monate vor dem großen Anti-Islamisierungskongreß der pro-Bewegung vom 19. bis zum 21. September 2008 in Köln gibt es immer mehr Zusagen aus ganz Europa für dieses aufsehenerregende Ereignis?

Und dann kam es: ?Die wohl bekannteste Neuzusage aus Europa kommt derweil aus England: Nick Griffin, der Vorsitzende der patriotischen BNP, die vor kurzem trotz des für kleine Parteien sehr schwierigen Mehrheitswahlrechtes erstmals in den mächtigen Londoner Stadtrat einzog, wird als weiterer Gastredner am 20. September in Köln auftreten!? Pech für pro Köln, dass diese ?bekannteste Neuzusage? in England wegen Leugnung des Holocaust verurteilt ist.

Als auch ?pro Köln? dämmerte, dass das der immer angestrebten Seriosität nicht gut tun könnte, wurde zunächst der Internetauftritt bereinigt. Wer heute auf den Seiten von ?pro Köln? den Artikel vom 7.5. liest, findet kein Wort zu Griffin. Am 23.6.2008 werden dann noch einmal auf den Seiten von ?pro Köln? und ?pro NRW? die ?Hauptredner? aufgeführt. Griffin ist nicht dabei. Allerdings soll ?pro NRW? am 23.6.08 eine Pressemitteilung verschickt haben, die neben dem jetzt noch im Internet erreichbaren Artikel auch den Hinweis enthielt: ?(WICHTIG: Der britische Politiker Nick Griffin gehört nicht wie von manchen Medien irrtümlicher Weise berichtet zu den Teilnehmern des Kongresses...)?

Unter dem  26.6.2008 liest man dann schon fast kabarettreif unter der Überschrift ?Lügen und Falschbehauptungen im Vorfeld des Anti-Islamisierungskongresses? auf den Seiten von ?pro Köln?: ?Die gut geölte Propagandamaschinerie gegen ?pro Köln? und ?pro NRW? läuft derzeit wieder auf Hochtouren. Von diversen linksextremen Gruppierungen werden Lügen und Falschbehauptungen über den Anti-Islamisierungskongreß der pro-Bewegung im September in Köln gestreut, die von uns nicht wohl gesonnenen Medien ? gerade auch im Internet ? begierig aufgegriffen werden. So schaffte es zum Beispiel eine bizarre Falschmeldung aus dem Internet über ?ausländische Holocaustleugner auf dem Anti-Islamkongreß? sogar in den etablierten Medienapparat, während an anderer Stelle fälschlicherweise behauptet wird, daß die große öffentliche Abschlußkundgebung nicht auf dem Kölner Roncalliplatz stattfinden würde. Beide Behauptungen sind völlig aus der Luft gegriffen und werden wieder einmal ein juristisches Nachspiel haben ? wie leider viel zu oft in der Vergangenheit.?

Das wird nun aber die ?bekannteste Neuzusage aus Europa? (7.5.) freuen, dass er jetzt zur ?bizarren Falschmeldung? heruntergestuft wurde. Aber das hat System: An sich müsste ?pro Köln? natürlich deutlich machen, warum sie sich nun von Nick Griffin absetzt und dieser nicht mehr reden soll. Doch wie soll eine solche Auseinandersetzung aussehen? Der ist prima, wenn er das mit der Auschwitz-Lüge lassen würde. Das verschreckt auch, mit einer weitergehenden Auseinandersetzung mit dessen Politik gäbe es eventuell Krach mit anderen rabiateren Anhängern der pro Bewegung. Also tut man so, als hätte man ihn nie eingeladen.  

Aktion Wasserschlag  

Entsprechend der Ankündigung von ?pro Köln? vom 26.6.08 wurden dann am 30.6. Abmahnungen versandt ? unter anderem auch gegen den Fraktionsvorsitzenden Jörg Detjen ? mit der Aufforderung, die Behauptung zu unterlassen, Nick Griffin werde im September reden. So als hätte irgendjemand ein Interesse daran, diesen wichtigen Erfolg der antifaschistischen Bewegung zu unterschlagen, dass ?pro Köln? sich nicht traut, an der Einladung von Nick Griffin festzuhalten. Der DGB, dessen Vorsitzender auch abgemahnt wurde, reagierte sofort mit einer Presseerklärung).

Dreister als die Abmahnung selbst ist dann allerdings noch die Kostenforderung: Mehr als 750,00 Euro verlangt das Anwaltsbüro pro Abmahnung. Natürlich kann eine solche Abmahnung nicht erfolgreich sein und natürlich kann auch weiter berichtet werden, dass ?pro Köln? ursprünglich Nick Griffin angekündigt hatte, ihn jetzt aber wie eine heiße Kartoffel fallen gelassen hat. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, werden wir weiter berichten.  

Eberhard Reinecke