?Pro Köln?-Kommunalwahlkampf auf Volksverhetzung prüfen! - DIE LINKE fordert nach Urteil gegen Europawahlspot Überprüfung

Gestern verbot das Berliner Verwaltungsgericht die Ursprungsfassung eines Europawahlwerbespots der rechtextremen Partei ?pro NRW?. Die ARD musste das Original nicht ausstrahlen, weil er den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Ein Pressesprecher des Gerichts hatte gegenüber der dpa erklärt, der ursprüngliche Film enthalte Aussagen, dass Ausländer ? vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma ? generell im Müll lebten und per se Straftäter seien.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte 2011 (Aktenzeichen 2L 131.11 vom 18.08.2011, siehe Anlage) schon einmal einen Wahlwerbespot der NPD mit derselben Begründung verboten. Damals wurde beanstandet, dass ?durch die dargestellte Aussage [?] auch die Menschenwürde der in Deutschland lebenden Ausländer angegriffen? wird. Weiter heißt es: ?Das kann der Fall sein, wenn einer Bevölkerungsgruppe pauschal sozial unerträgliche Verhaltensweisen oder Eigenschaften zugeschrieben werden.?

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Kölner Rat, Jörg Detjen: ?Das kann man auch von den ?pro Köln?-Wahlplakaten sagen. Wer von ?Asylantenflut? spricht, schreibt Flüchtlingen die Eigenschaften einer todbringenden Naturkatastrophe zu, die man unbedingt verhindern muss. Dadurch werden viele Menschen diskriminiert. In Köln haben mehrere Anwohner Plakate entfernt und der Polizei übergeben. Sie wollten nicht tatenlos zusehen, wie vor ihrer Haustür Hetze gegen Menschen betrieben wird. Sprüche wie ?Wut im Bauch ? lass es raus? und ?Angstraum Stadt ? wir haben?s satt!? können als Aufruf zur Gewalt verstanden werden. Das gefährdet den öffentlichen Frieden, denn so wird die latent vorhandene Gewaltbereitschaft von rechtsradikalen Kreisen gegenüber Ausländern angestachelt.?

Jörg Detjen weiter: ?Jetzt müssen der Polizeipräsident, die Staatsanwaltschaft und die Stadt Köln tätig werden. Wenn mutige Anwohner Menschen vor Diskriminierung und Hetze schützen wollen, verdienen sie Unterstützung und Respekt. Die Betrachtungsweise des Verwaltungsgerichts Berlin muss auch in diesen Konflikten beachtet werden!?