Zustimmung der Aufsichtsratsmitglieder zu Dienstreisen städtischer Beteiligungsunternehmen

Antrag für die Ratssitzung am 30.8.2007

Der Rat möge beschließen:  

Der Rat der Stadt Köln weist alle Mitglieder des Rates der Stadt Köln in den Aufsichtsräten der städtischen Beteiligungsunternehmen an, Aufsichtsratsreisen nur dann zu befürworten, wenn der Rat der Stadt Köln bzw. der Finanzausschuss die jeweilige Reise in öffentlicher Sitzung gebilligt hat, und der Nutzen einwandfrei feststeht.  

Begründung:  

Die Genehmigungspraxis der Aufsichtsräte städtischer Beteiligungsunternehmen bei Dienstreisen der letzten Jahre hat in zahlreichen Fällen zu staatsanwaltlichen Ermittlungen geführt. Diese Reisen waren oft so gestaltet, dass ein rein dienstlicher Charakter nicht zu erkennen war. Hier hat der Aufsichtsrat als Kontrollgremium anscheinend versagt.  

Um diese notwendige Kontrolle auf ein breiteres Fundament zu stellen, soll künftig der Rat bzw. der Finanzausschuss einen Beschluss über die Reisen fassen. Wenn sich die Ratsmitglieder in den Aufsichtsräten daran halten müssen, bedeutet das auch eine größere Sicherheit für sie, die hinter ihrer Entscheidung ein größeres Gremium wissen.  

Über die Verhandlung im öffentlichen Teil der Ratssitzung muss das jeweilige städtische Unternehmen den nutzen der Dienstreise begründen. Darüber hinaus kann sich die interessierte Bevölkerung ein Bild über die Verwendung öffentlicher Gelder machen.  

Über die gesteigerte Transparenz des Entscheidungsverfahrens wird Politikverdrossenheit vorgebeugt und rechtsextremer Demagogie entgegen getreten.