Wohngeldreform macht viele Menschen unabhängig von ALG II und Sozialgeld - Köln spart über 1,25 Mio. Euro im Jahr

Mit der Wohngeldreform vom 1.1.2016 wurden nicht nur die Einkommensgrenzen angehoben, auch der Mietzuschuss wurde erhöht. Mit dieser Forderung hatte sich der Kölner Rat schon im Februar 2015 mittels einer Resolution an den Bund gewandt. Durch den höheren Mietzuschuss konnten einige Haushalte auf aufstockendes Arbeitslosengeld II verzichten und fallen somit aus Hartz IV.

Genaue Daten, aus welchem Grund die Bedarfsgemeinschaften aus dem ALG II Bezug ausscheiden, erhebt das Jobcenter nicht. Die Verwaltung schätzt, dass im Jahr 2016 160-450  Haushalte aus Hartz IV ausschieden. Hier muss die Stadt keine Kosten der Unterkunft mehr tragen.

Der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen freut sich über diese positive Entwicklung: „Die lange von der Bundesregierung herausgezögerte Wohngeldreform greift endlich. Mehr Menschen erhalten zwar über das Wohngeld einen Mietzuschuss vom Bund, sind aber nicht mehr vom Jobcenter oder vom Sozialamt abhängig. Ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen prekäre Lebensbedingungen und den damit verbundenen Druck der Ämter!“

Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist die Entlastung des kommunalen Haushalts. Sie tritt ein, weil Wohngeldempfänger jetzt einen größeren Betrag aus dem bundesfinanzierten Wohngeld bekommen, und damit der Einkommensanteil aus den Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder im Alter sinkt. Die beiden letzteren werden aus dem kommunalen Haushalt bezahlt.

In dieser Gruppe sind 230 Menschen betroffen, die daheim leben. Hier erhöht sich der Anteil des Bundes auf 174.000 Euro jährlich. Bei Menschen, die im Heim leben, spart die Stadt Köln sogar 1.080.000 Euro jährlich. Das sind 1,25 Mio. Euro im Jahr sowie weitere, nur zu schätzende und nicht näher bezifferte Einsparungen.

Jörg Detjen kommentiert: „Kein Leistungsempfänger hat jetzt weniger als vorher. Die Kosten werden lediglich zu einem größeren Teil vom Bund statt der der Stadt Köln gezahlt. So hat Köln mehr Geld zur Verfügung, um die Folgen von Armut zu bekämpfen, z. B. mit dem Köln-Pass.“

Mitteilung der Verwaltung.