Wirtschaftliche und finanzielle Risiken einer Vergleichsvereinbarung zwischen Stadt Köln, KölnMesse und Oppenheim-Esch-Fonds

DIE LINKE, Piraten, Deine Freunde, Freie Wähler Köln

Gemeinsame Anfrage zum Hauptausschuss am 22.02. von DIE LINKE, Piraten, Deine Freunde und Freie Wähler Köln

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Hauptausschusses zu setzen:

1.    Wie bereits bei den ursprünglichen Geschäften um Bau und Anmietung der Messehallen Nord in 2003 versucht auch jetzt die Verwaltung den Eindruck zu erzeugen, dass in Bezug auf den Abschluss der Vergleichsvereinbarung zwischen Stadt Köln, KölnMesse und dem Oppenheim-Esch-Fonds Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15-18 GbR (im Folgenden: GbR) besondere Eile bestünde. Laut öffentlicher Darstellung sieht die GbR dagegen keinen Grund zur Eile. Die Erzeugung eines Zeitdrucks durch die Verwaltung schränkt die Möglichkeit zur sorgsamen wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Prüfung ein.

Worauf gründet die Verwaltung ihre Darstellung, dass im Zusammenhang mit dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung ein Grund zur Eile bestünde und bis wann müsste demnach die Vereinbarung unterzeichnet werden?

2.    Dem Rat der Stadt Köln liegt in der Vorlage 0012/2016 ein Beschlussvorschlag vor, der einen Vertrag mit der GbR vorsieht. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Josef Esch.
Uns liegt eine alte Liste der GbR-Gesellschafter aus dem Jahre 2003 vor (Anlage). Es ist uns bekannt, dass unter den GbR-Gesellschaftern einzelne Personen die Rückabwicklung ihrer GbR-Anteile fordern bzw. sich im Rechtsstreit mit dem der GbR befinden.

a)    Hat sich die Gesellschafterliste seit dem in der Anlage dargestellten Stand geändert und wenn ja: Welche Personen sind ausgeschieden, welche neu hinzugekommen? (Wir bitten wir um Vorlage eines vollständigen, aktuellen Auszugs)?

b)    Wen hat namentlich oder in Funktion die GbR als ihre Verhandlungs- und Geschäftsführer für die weiteren Verhandlungen mit der Stadt bzw. KölnMesse entsandt?

c)    Wie ist der Stand der juristischen Auseinandersetzungen zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, und hat die Kämmerei für den Fall einer Übernahme von Fondsanteilen durch andere bisherige oder neue Teilhaber die möglichen Rechtsrisiken geprüft?

3.    Im Rat der Stadt Köln scheint inzwischen in Politik und Verwaltung unstrittig zu sein, dass der Geschäftsabschluss mit der GbR im Jahre 2003 ein kapitaler Fehler war.

Welche Rechtsanwälte und -Kanzlei haben zum Zeitpunkt der Geschäftsanbahnung sowie der Vertragsabschlüsse die:
- Stadt Köln
- KölnMesse
- Sparkasse KölnBonn (vormals Stadtsparkasse Köln)
beraten und ggf. auch vertreten?

4.    Die Sparkasse hat „ein solches dinglich gesichertes Rückkaufsrecht jedoch nie im Grundbuch eingetragen“ schreibt die Verwaltung in ihre Mitteilung. Die CBH-Anwälte schreiben: „Aus dieser Nichterfüllung können unter Umständen Schadensersatzansprüche der KölnMesse oder der Stadt Köln resultieren, wenn diese einmal nach 30 Jahren die Messehallen von dem Esch-Fonds erwerben wollen und wenn sie dafür mehr als 70 Mio. Euro bezahlen müssen.“
Die Sparkasse KölnBonn sieht das anders. Sie hält durch das EuGH-Urteil die Vereinbarung für nichtig. Damit widerspricht die Sparkasse KölnBonn der Rechtsauffassung der Rechtsanwälte der KölnMesse und der Stadt Köln, die keinen Zusammenhang zwischen dem Verkauf des Grundstückes und dem Mietvertrag über die Messehallen sehen.
Es gibt also unterschiedliche Rechtsauffassungen zweier städtischer Beteiligungsgesellschaften und der Stadt Köln zu diesem Punkt. Daher ist ein weiteres, diesen Widerspruch klärendes Gutachten unabhängiger Rechtsvertreter im Zuge der Überlegungen zu einer Rückabwicklung zwingend erforderlich.

Wäre es nicht sinnvoll, die Fragen der Rückabwicklung durch ein weiteres, unabhängiges Gutachten prüfen zu lassen und falls nein: warum nicht?

5.    Fakt ist, dass im Fall einer Erfüllung des Vergleichs durch die Stadt Köln und nach Ablauf des vorliegenden Mietvertrags zwischen der GbR und der KölnMesse die Grundstücke und Gebäude Eigentum der GbR bleiben. Damit wäre es der GbR überlassen, der KölnMesse bzw. der Stadt Köln beim Kauf oder einem erneuten Mietvertrag Konditionen in beliebiger Höhe aufzuzwingen.

Wie beurteilt die Unternehmensleitung der KölnMesse die Integration der Nordhallen im Rahmen ihrer langfristigen Strategie KölnMesse 2030

a)    hinsichtlich finanzieller Zusatzbelastungen durch derzeit nicht einschätzbaren Kaufpreis bzw. einen erneuten Mietvertrag,

b)    hinsichtlich des Risikos, dass nach 2035 die Nordhallen der KölnMesse nicht mehr zur Verfügung stehen und andernorts ein Neubau in Eigenregie notwendig wird?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Michael Weisenstein

Geschäftsführer
Fraktion DIE LINKE

gez.
Thomas Hegenbarth

Piraten-Gruppe

gez.
Thor Zimmermann

Gruppe DEINE FREUNDE

gez.
Walter Wortmann

Einzelmandatsträger
Freie Wähler Köln

 

 

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