Wirtschaft - Sonntagsöffnungen 2017 auf den Prüfstand!

Bernd Petri

Am 17.11.2016 beschloss der Rat wie auch in den vergangenen Jahren mit den Stimmen der Jamaika-Fraktionen einschließlich der SPD trotz deutlichem Widerspruch der LINKEN ein Paket von Sonntagsöffnungen für 2017. Er tat dies, obwohl allen bekannt war, dass sich die Möglichkeiten, derartige Beschlüsse auch in NRW überprüfen zu lassen, in 2016 verbessert hatten, und ver.di entschlossen war, der jahrelangen rechtswidrigen Praxis ein Ende zu setzen.

Es kam wie es kommen musste. Am 2. 1.2017 hat das Verwaltungsgericht Köln im beschleunigten Verfahren die Vorlage der Verwaltung und die nur leicht geänderte Entscheidung des Rates zunächst bezüglich der sonntäglichen Ladenöffnung für Möbelhäuser und Baumärkte in Porz-Eil am 8.1.2017 auf Antrag der neuerdings antragsberechtigten Gewerkschaft ver.di geprüft und - da nicht gesetzeskonform - für zu leicht befunden und untersagt.

Die Stadt Köln tat überrascht ob der anderen Rechtsauffassung des Gerichts und verzichtete auf Rechtsmittel. Sie untersagte die Ladenöffnung am Sonntag. Die Entscheidung des VG Köln stellt jedoch keine neue Rechtsauffassung dar, sondern spiegelt lediglich die Entscheidungen von Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht sowie des Oberverwaltungsgerichts NRW wider, die bisher aber von der Verwaltung nicht ernsthaft gewürdigt wurden.

Der von der Stadt genehmigte "Neujahrsmarkt", von der antragsstellenden Interessengemeinschaft Porzer Einzelhändler schon als "traditionell" bezeichnet, der als formeller Anlass zur Sonntagsladenöffnung herhalten sollte, fand - wen wundert's - nun auch nicht mehr statt.

In jedem ordentlich geführten Unternehmen würde man nun die weiteren geplanten Sonntagsöffnungen auf ihre Rechtssicherheit überprüfen. Die Stadt Köln ist hierzu trotz Nachfrage der LINKEN augenscheinlich nicht willens. Insofern dürften weitere Klagen von ver.di gegen die Sonntagsöffnungen 2017 beim VG Köln unausweichlich sein.

Für Aschermittwoch, den 1.3.17, hat die Verwaltung alle Interessengemeinschaften des Einzelhandels, ver.di, Einzelhandelsverband, Kirchen und Vertreter der Ratsfraktionen zu einer "Konsensrunde" eingeladen, um Lösungen für mögliche Sonntagsöffnungen 2018 zu finden. Ver.di wird die zwischenzeitlich vor Gerichten erreichten Erfolge für die Beschäftigten des Handels nicht zur Disposition stellen können.