Sexistische Werbung auf städtischen Plakatflächen

Anfrage im Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen

 

Im städtischen Werbenutzungsvertrag heißt es:

„SWK wird im Rahmen des rechtlich zulässigen die nachfolgenden Verpflichtungen beachten bzw. den Konzessionären auferlegen:

Werbung ist zu unterlassen, welche

[ … ]

  • Sexistische Darstellungen und Botschaften enthält
  • [ … ]
  • Menschen als käufliche Ware darstellt“

Damit dürfte Werbung für Bordelle, sexuelle Dienstleistungen und anderweitige sexistische Darstellungen nicht mehr auf städtischen Werbeflächen zu sehen sein.

Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen:

  1. Mit welchen Sanktionen ist ein Verstoß gegen diese Bestimmungen des Werbenutzungsvertrages belegt?
  2.  Gab es seit Beginn der Laufzeit am 1.1.2015 bereits „Anzeigen“ wegen der Verletzung dieses Verbots? Wenn ja, wie viele und gegen welche Plakate?
  3. Mit welchem Erfolg wurden diese Beschwerdeverfahren abgeschlossen?
  4. Plakatwände an privaten Hauswänden oder Werbung auf Autos und Anhängern fallen nicht unter den städtischen Werbenutzungsvertrag. Hat die Stadt Köln andere Mittel, Werbung für Sexarbeit oder sexistische Werbung dort zu unterbinden?

Hier ist die Antwort der Verwaltung