Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

Gem. Änderungsantrag der SPD, DIE LINKE. und der Piraten zur Ratssitzung am 20.12.2016

Sehr geehrter Herr Paetzold,

sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zum TOP 4.1. in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 01.12.2016 aufzunehmen:

Präambel:

Die Unterbringung und Integration der zu uns geflohenen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam gelingen kann. Hier sind institutionelle Pflichtleistungen genauso unverzichtbar wie ehrenamtliches Engagement. Mit den gemeinsam, zivilgesellschaftlich erarbeiteten Mindeststandards zur Unterbringung von Geflüchteten liegt eine Richtlinie vor, auf die man sich mit breitem Konsens geeinigt hat. Besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen. Besonders die Stärkung des Ehrenamtes als konkrete Hilfe und Zeichen der Anerkennung und des Respekts sind wichtige und tragende Punkte, die zur Akzeptanz und zum Gelingen von Integration beitragen. Eine Abweichung von den Mindeststandards zu Lasten der ehrenamtlichen Arbeit ist deshalb nicht hinnehmbar.

Zurzeit kann die Unterbringung in großen Unterkünften leider nicht vermieden werden. Die Stadt wird aber weiter an der Rückkehr zur Unterbringung in kleinen Wohneinheiten, wie sie die Leitlinien von 2004 vorsahen, festhalten und das Ziel der dezentralen Unterbringung in Wohnungen für so viele Geflüchtete wie möglich nicht aus den Augen verlieren. Nur das gemeinsame Zusammenleben im Viertel kann die optimale Integration (Inklusion) und einen umfassenden Schutz von Geflüchteten gewährleisten..

Beschluss:

Der Beschlusstext soll unter Ziffer 1 a)wie folgt geändert werden:

1. Der Rat beschließt die Mindeststandards.

2. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Unterbringungseinrichtungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zu berücksichtigen ( TOP 3.3, Ziffer 1d aus Beschlussprotokoll der Sitzung der StAG Behindertenpolitik vom 14.11.2016)

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Zugang zum Internet in allen Einrich-tungen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sicherzustellen und weiter konsequent die dafürbenötigte Technik bereitzustellen.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltungmit der Umsetzung und Einhaltung der definierten und als Anlage beigefügten Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Hiervon ausgenommen sind vorerst die angestrebten Mindeststandards hinsichtlich eines verbesserten Betreuungsschlüssels (1:60) in Unterkünften außerhalb abgeschlossener Wohneinheiten, die Forderung nach einer Verstärkung des Ehrenamtes (0,25 Stellen je Sozialarbeiter) und die Einrichtung von Gesundheits-/Krankenpflegern in Einrichtungen über 200 Personen; Die geforderte undsinnvolle Anpassung des Betreuungsschlüssels auf 1:60 bei allen Standorten mit nicht abgeschlossenen Wohneinheiten sowie die Verbesserung der Stärkung des Ehrenamtes um 0,25 je 80 Flüchtlingen in allen Unterkünften unter Punkt 4 der Mindeststandards für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wirdwie gefordertumgesetzt.Die geforderte, regelmäßige medizinische Sprechstunde wirdmit einem Schlüssel von 0,5 Stellen je 200 Personen in allen Notunterkünften flächendeckend erfolgen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke                    gez. Michael Weisenstein

SPD-Fraktionsgeschäftsführerin             Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

gez. Thomas Hegenbarth

Piratengruppe