Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger

Özlem Demirel

Integration lebt von Partizipation - Gleichberechtigte Teilhabe und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: Das ist der Schlüssel zur einer integrativen, gleichberechtigten Gesellschaft.

Gleiche Rechte für alle, muss die Divise lauten! Das bedeutet auch langfristig gesehen allen hier lebenden Menschen grundsätzlich das allgemeine Wahlrecht zu gewährleisten.  

Kurzfristig muss aber eine Lösung für die besondere Benachteiligung von Nicht-EU-Bürgern bei Kommunalwahlen gefunden werden. Mit solch einem Umgang wird man die Menschen nicht erreichen können. Menschen, die vielleicht sogar seit Jahrzehnten hier leben werden ausgeschlossen. Wie will man das begründen?  

Meine Damen und Herren,

 vor kurzem haben wir uns hier im Stadtrat fast einstimmig mit Ausnahme von ?Pro Köln? dafür ausgesprochen, dass ein Integrationskonzept für die Stadt erarbeitet werden soll. Doch wir müssen uns dessen bewusst sein, dass auch die besten Konzepte wenig bringen, wenn keine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird. Menschen die in dieser Stadt leben müssen sich hier auch wieder finden können. Dazu gehört eben auch, dass sie auch direkt und indirekt Einfluss auf die Entwicklung dieser Stadt und somit auch auf die Konstellation ihrer politischen Gremien nehmen können.    

Meine Damen und Herren von der CDU,  

wenn Herr Laschet betont, dass das kommunale Wahlrecht für Drittstaatler nicht (ganz oben) auf seiner Agenda steht, da er der Überzeugung ist, dass MigrantInnen von allen Staatsbürgerrechten Gebrauch machen sollen und er deshalb eine offensive Einbürgerungskampagne auf seine Agenda geschrieben hat, kann man darauf antworten, dass eine Einbürgerungskampagne natürlich nicht verkehrt ist.

Aber

a)    hierfür müssen die Einbürgerungskriterien erleichtert werden

und

b)    das Eine (Einbürgerungskampagne) schließt das Andere (kommunales Wahlrecht) nicht aus, sondern im Gegenteil: es bekräftigt das nur noch mehr. Denn durch die aktive Teilnahme wird man sich hier zugehöriger finden. Und durch die Zugehörigkeit die Staatsbürgerschaft eher annehmen.  

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,  

gerade in Köln leben gegenwärtig 313.000 Menschen (ca. 30 %) mit einem Migrationshintergrund. Bei den unter 18-jährigen beträgt dieser Anteil sogar 46 %. Ein Großteil dieser Menschen ist türkischen, kurdischen oder arabischen Ursprungs. Sie leben größtenteils sogar in der zweiten und dritten Generation in dieser Stadt und haben ihren Lebensmittelpunkt hier. Sie besitzen aber trotz dessen kein Wahlrecht. Es ist unsere Aufgabe, für die Interessen und Rechte aller Kölnerinnen und Kölner einzutreten. Auch diese Nicht-EU-Bürger sind Kölnerinnen und Kölner! In diesem Sinne hoffe ich, dass wir von hier aus ein eindeutiges Signal für das kommunale Wahlrecht setzten und zeigen, dass wir als Rat der Stadt Köln diese Ungleichbehandlung nicht dulden.