Dezernentenwahl - Für ein transparentes, demokratisches und regelkonformes Verfahren!

Güldane Tokyürek
AVRRatReden

Rede in der Ratssitzung am 16.9.2021 zu den Tagesordnungspunkten 3.1.5 "Dezernat IX wieder auflösen – Strukturierung der Dezernate nach sachpolitischen Erfordernissen" (Die Linke, SPD, FDP) und 3.1.4 "Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten für das Dezernat IX" (Grüne, CDU, Volt)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Anwesende,

wir haben mit SPD und FDP diesen Antrag gestellt, da wir wesentliche Kritikpunkte an dem Zuschnitt des Dezernats haben:

Regionales ist in einer Wachstumsregion mit angespannten Wohnungsmarkt eng verbunden mit der Wohnungsfrage. Die Wohnungsfrage kommt in dem neuen Dezernatszuschnitt zu kurz. Das ist ein großer Fehler. Wir wissen, dass wir bis dato alle Wohnbauziele weit verfehlt haben. Mit dem neuen Zuschnitt haben sie versäumt, dem Thema Wohnen das Gewicht zu verleihen, welches erforderlich wäre.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Regionales nur im Hinblick auf Stadtentwicklung Digitalisierung und Wirtschaft bearbeitet wird. Regionales ist eine Querschnittsaufgabe. Jedes Dezernat muss den regionalen Gedanken in sich tragen. Da nutzt ein separates Dezernat wenig. Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Nahversorgung, Grünflächenentwicklung Bildung und Kultur. Dass alles erfordert regionales Denken.

Die neue Dezernatsverteilung ist aus diesen Gründen nicht geeignet, die Aufgaben der Stadt und der Region zu stemmen.

 

Für den Fall, dass unser Antrag keine Mehrheit findet, haben wir weitere Überlegungen angestellt, wie eine neues Ausschreibungsverfahren auszusehen hat. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag gestellt. Ich möchte die einzelnen Punkte kurz vorstellen. Wichtig ist es uns, dass der Leitfaden der Bezirksregierung Köln mit seinen 13 Punkten strikt zu beachten ist. Diese 13 Punkte des Leitfadens orientieren sich an der Regelung des § 71 GO NRW und der aktuellen Rechtsprechung. Für ein transparentes, demokratisches und regelkonformes Verfahren sind wir gut beraten, uns an den Leitfaden zu halten. Es kann nicht die Aufgabe des Personalberatungsunternehmens sein die Auswahlgespräche zu führen, sondern darf diese lediglich vorbereiten. Die Geheimhaltung von Bewerber:innen gegenüber dem Rat muss ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang darf es auch keine Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Personalberatungsunternehmen über die Geheimhaltung von Bewerber:innen geben. Denn eine solche ist für Ratsmitglieder nicht bindend. In der Ratssitzung am 18.08.2021 wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Geheimhaltung ein wichtiger Faktor sei, weil Bewerber:innen ein besonderes Interesse daran haben. Das ist für uns selbstverständlich und nachvollziehbar. Deshalb hat der Rat die Möglichkeit nach § 30 GO die Geheimhaltung gesondert zu beschließen. Damit würden wir den Bewerber:innen die Befürchtungen nehmen.

Für ein Verfahren das viele Ratsmitglieder einbindet ist eine Findungskommission ein sehr guter Weg. Andere Kommunen machen es uns vor. Köln sollte auch diesen Weg einschlagen.

Ich möchte gerne zum Schluss noch auf einen wichtigen Punkt eingehen. Tatsächlich bewegen wir uns bei der Dezernatswahl in einem Spannungsverhältnis zwischen den Regelungen des § 71 GO NRW konkretisiert durch die Rechtsprechung und dem Wunsch, dass sich fachlich sehr gut qualifizierte Menschen sich in Köln bewerben. Bitte nehmen sie zur Kenntnis, dass wir diese Problematik sehen. Nichtsdestotrotz sind wir alle hier im Rat an gesetzliche Vorgaben gebunden. Unser Änderungsantrag bietet die Möglichkeit dieses Spannungsverhältnis aufzulösen und uns darauf zu konzentrieren qualifizierte Menschen für Köln zu finden und das in einem für alle erkennbaren transparenten Verfahren.