Mindestlöhne garantieren! - Dumpinglöhne auf Baustellen der Kölner U-Bahn

Nach einer Überprüfung an der Baustelle der Nord-Süd Bahn am 16.06.2010 hat der Zoll bei 29 Arbeitnehmern den Verdacht, dass ihnen nicht der vorgeschriebene Mindestlohn von 10,80 Euro gezahlt wird.

Die Baustelle wird von der ARGE Süd betrieben, in der sich die Baufirmen Bilfinger Berger, Wayss & Freytag und Züblin zusammengeschlossen haben. Allerdings ist auf der Baustelle eine große Zahl von Nachunternehmern tätig; nach Angaben des Zolls wurden auf der Baustelle 117 Arbeitnehmer kontrolliert, die bei 17 verschiedenen Firmen beschäftigt waren. Bei wie vielen Firmen unterhalb des Mindestlohnes bezahlt wurde und welche Firmen dies waren, wurde nicht öffentlich gemacht.

In vielen dieser Subunternehmen gibt es keinen Betriebsrat und der gewerkschaftliche Organisationsgrad liegt allzu oft bei 0%. Ohne eine starke Interessenvertretung der Arbeitnehmer sind diese dem Druck der Unternehmer ausgeliefert und können selbst gesetzlich verankerte Standards wie den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht durchsetzen.

Von Seiten der Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt wird darauf gedrängt, einen gemeinsamen ARGE-Betriebsrat zu gründen. Dieser könnte die Interessen aller Arbeitnehmer vertreten, die auf den Baustellen der Nord-Süd Stadtbahn beschäftigt sind. Dies scheiterte bislang nicht zuletzt daran, dass die Betriebsräte der drei ARGE-Partner hierin eine unerwünschte Konkurrenz sehen.

Die IG Bauen-Agrar-Umwelt hat sich bereits 2004 mit dem Zoll und den Zentralverbänden der Bauwirtschaft zu einem Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit und für die Einhaltung des Mindestlohnes zusammengeschlossen. Das Unterlaufen von Mindestlöhnen schädigt vor allem die unterbezahlten Arbeitnehmer. Es sind jedoch auch die Unternehmen betroffen, die von Billiganbietern niederkonkurriert werden und nicht zuletzt die öffentlichen Haushalte und die Sozialkassen. Auf geringere Löhne werden entsprechend weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.

Die bisherigen Maßnahmen gegen das Unterlaufen von Mindestlöhnen zeigen jedoch nur geringe Wirkung. Abhilfe könnte die Einführung eines Tariftreugesetzes schaffen. Ein solches Gesetz knüpft die Vergabe öffentlicher Aufträge an das nachgewiesene Einhalten der vorgeschriebenen Mindestlöhne.