Menschen mit Behinderungen

Anfrage zur Ratssitzung am 07.10.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates der Stadt Köln zu nehmen:

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt seit März 2009 auch für die Bundesrepublik Deutschland. In ihren allgemeinen Grundsätzen wird u.a. ?Nichtdiskriminierung?, ?Chancengleichheit?, ?Zugänglichkeit? und ?die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft? gefordert (Artikel 3). Im Artikel 27 heißt es zum Thema Arbeit und Beschäftigung u.a.: ?Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit?,um unter anderem das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit?zu schützen? (1 b) und um ?das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern? (1 j).

Die Stadt Köln hat schon früh auf diese UN-Konvention reagiert und bereits im März 2009 eine umfangreiche Veranstaltungsreihe zum Thema ?Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung? mit zahlreichen Akteuren durchgeführt. Das vielfältige Angebot zeigte, ?dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen diesen nicht nur ein selbständiges Leben ermöglicht, sondern dass auch Arbeitgeber profitieren? (Bericht TOP 3.6 Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 28.05.2009).

Das Büro der Behindertenbeauftragten der Stadt Köln ist schon seit einiger Zeit mit der Vorbereitung einer weiteren umfangreichen Veranstaltungsreihe zum Thema ?Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung? für das Jahr 2011 befasst. Nach einem Bericht der Behindertenbeauftragten (06/2010) ist es ?erklärtes Ziel für 2011?eine größere Zahl von Kölner Arbeitgebern für eine Beteiligung zu gewinnen.?

Da auch die Werkstätten in letzter Zeit zunehmend dazu übergehen, sich ?in Kooperation mit Betrieben des ersten Arbeitsmarktes darum zu bemühen, Beschäftigte auf Arbeitsplätzen außerhalb der Werkstatt zu vermitteln? (Köln überwindet Barrieren ? Eine Stadt für alle ? Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik), müsste die Zahl derjenigen Firmen des ersten Arbeitsmarktes eigentlich steigen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen.

Die Fraktion bittet deshalb um die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Firmen des ersten Arbeitsmarktes in Köln waren im Jahr 2009 bereit, Menschen mit Behinderung einzustellen?
  2. Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiteten in Köln Ende des Jahres 2009 im ersten Arbeitsmarkt?
  3. Hat sich die Zahl der Firmen auf dem ersten Arbeitsmarkt in Köln, die bereit sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen, inzwischen erhöht? Um wie viele und wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten inzwischen in diesen Firmen?
  4. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Zahl derjenigen Menschen mit Behinderung ein, die zur Zeit in Köln auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten könnte?
  5. Welche neuen Anstrengungen hat die Stadt Köln und die städtischen Beteiligungsunternehmen in den letzten Jahren ergriffen um mehr Menschen mit Behinderung auszubilden, einzustellen oder einen Praxisplatz anzubieten?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Detjen, Fraktionssprecher
Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin