Maklerscheine

Die Fachstelle Wohnen beim Sozialamt und weitere kommunale Leistungsträger können Maklergebühren für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherungsleistungen und Arbeitslosengeld II unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen und so genannte ?Maklerscheine? ausstellen.

Diese Bescheinigungen erlauben es den Leistungsberechtigten, einen Immobilienmakler mit der Wohnungssuche zu beauftragen ? unter Berücksichtigung der Mietobergrenze. Offensichtlich gibt es aber kaum Makler, die diese Bescheinigung akzeptieren. Außerdem lassen sich auf dem Wohnungsmarkt kaum Wohnungen finden, die das Kriterium der Mietobergrenze erfüllen.  

Die Fraktion Die LINKE. Köln bittet deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:    

1. Unter welchen Voraussetzungen erhält ein Leistungsberechtigter/eine Leistungsberechtigte  einen Maklerschein?  

2. Wer gehört zur Gruppe der Berechtigten, und wie setzt sich diese Gruppe zusammen? (Bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus, Familienstand aufschlüsseln)  

3. Wie viele Maklerscheine wurden 2007 und 2008 ausgegeben? Bitte getrennt auflisten, auch nach Berechtigten mit WBS und ohne. Wie viele führten zum Abschluss eines Mietvertrags?  

4. Welche Erfahrungen hat die Stadt mit der Akzeptanz des Maklerscheins bei den freien Maklern gemacht? Wie viele Wohnungen wurden mit Maklerschein von freien Maklern im geförderten und nicht geförderten Wohnungsmarkt vermittelt?  

5. Bis zu welcher Höhe werden die Maklergebühren übernommen?

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