Kosten der Unterkunft im SGB II

In verschiedenen Beratungsstellen häufen sich seit einem halben Jahr Fälle von so genannten ?unangemessen hohen Kosten der Unterkunft (KdU)?, bei denen bisher übernommene ?tatsächliche Kosten? als ?nicht mehr angemessen? beurteilt werden.

Diese Beobachtung deckt sich mit den Ergebnissen einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung, nach der 42,7% der Befragten erklärten, dass die ARGE die Mietkosten als ?unangemessen? hoch bewertet habe. Laut dieser Studie  müssen 28,4% der Befragten den von der ARGE nicht erstatteten Teil aus dem Regelsatz  bezahlen und so mit einer mehr oder weniger massiven monatlichen Regelsatzkürzung leben.  

Die Fraktion DIE LINKE. Köln bittet die Verwaltung deshalb um die Beantwortung nachfolgender Fragestellungen:  

1. Bei Antragstellung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II werden die Antragsteller/innen zur Unterschrift einer Verpflichtungserklärung zur unverzüglichen Mitteilung von Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen aufgefordert mit dem Hinweis, dass ohne diese Mitteilung und die Überprüfung durch die ARGE eine zukünftige Übernahme grundsätzlich nicht erfolgen kann. In welchen Fällen stellt die ARGE ?unangemessen hohe KdU? fest und welche Konsequenz resultiert daraus für die Betroffenen?  

2. Es häufen sich die Aufforderungen zur persönlichen Vorsprache in der Fachstelle Wohnen, um an dem Projekt ?Senkung der KdU? teilzunehmen. Nach welchen Kriterien richtet sich die Teilnahme an diesem Projekt, und ist diese verpflichtend?  

3. Welche Maßnahmen schlägt die Fachstelle Wohnen zur Senkung der KdU vor?  

4. Welche Konsequenzen haben die Betroffenen zu tragen, falls die KdU trotz aller Bemühungen nicht gesenkt werden können? In wie vielen Fällen mussten im Jahr 2008 von Betroffenen Differenzen zur Mietobergrenze aus dem Regelsatz getragen werden, um einen Wohnungsverlust zu vermeiden?  

5. Wie verhält sich die ARGE, wenn eine Miet- oder Nebenkostenerhöhung während eines laufenden Bewilligungsabschnitts eintritt?  

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