Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen: Projekte streichen – Projekte priorisieren – Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten

Die Verwaltung hat zur Sitzung des Hauptausschusses am 17. Oktober 2022 eine Liste mit 122 Großbauprojekte vorgelegt. Über diese Liste wurde dann auf zahlreichen Gremiensitzungen beraten, aber bislang mochte sich keine Fraktion dazu durchringen, aus den Beratungen Konsequenzen zu ziehen.

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln zieht nun als erste Fraktion Konsequenzen und übernimmt Verantwortung. Sie hat für die Sitzung des Rates am 23. März 2023 einen Antrag „Konsequenzen aus der Liste der Großbauprojekte ziehen“ eingebracht.

Heiner Kockerbeck, Sprecher der Fraktion, erklärt hierzu:

„Jahrzehntelang wurden erforderliche Sanierungen von Gebäuden und Brücken unterlassen. Jetzt muss das alles nachgeholt und müssen zahlreiche Schulen neu gebaut werden.

Aktuell ist die Verwaltung überfordert, die erforderlichen Großbauprojekte zu stemmen. Die Verwaltung braucht zusätzliches Personal, und die Verwaltung braucht klare Vorgaben der Politik in welcher Reihenfolge die Projekte abzuarbeiten sind.

Die knappen Ressourcen werden aber auch durch Projekte gebunden, die nicht erforderlich oder gar schädlich sind. Wir beantragen daher, die Planung an diesen fünf Projekten einzustellen oder sie wesentlich zu ändern:

  1. Ost-West-Stadtbahn: rein oberirdischer Ausbau, also Verzicht auf die U-Bahn
  2. Historische Mitte Köln (Neubau des Kölnischen Stadtmuseums, Werkstätten RGM); statt dessen: Renovierung und Erweiterung des Zeughauses für einen Wiedereinzug des Kölnischen Stadtmuseums
  3. Östlicher Ringschluss Mülheimer Süden
  4. Bezirksrathaus Innenstadt: Verzicht auf den Neubau
  5. Bastei: kein Umbau zu einem wieder öffentlich zugänglichen Gebäude, sondern nur bauliche Sicherung“

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Fraktion, ergänzt:

„Projekte, die zur Beseitigung des Schulbaunotstandes, der Energiewende, der Verkehrswende und der Beseitigung des eklatanten Mangels an mietpreisgünstigen Wohnungen dienen, müssen Vorrang haben. Zudem Bauvorhaben in den benachteiligten Stadtteilen.“

Zum Antrag.