Kommunen tragen einen zu hohen Anteil des Solidarzuschlags

Wie die Landesregierung mit den Kommunen umspringt ist ein Skandal! Die Kommunen in NRW haben zwar mehr Steuereinnahmen, aber zum anderen auch deutlich steigende Ausgabe im Sozialbereich.

Die Kommunen in NRW haben 12 Mrd. Euro Kassenkredite aufgenommen. Eine äußerst riskante Situation: 190 von 427 befinden sich noch im Haushaltssicherungskonzept und davon haben 113 kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Das liegt sicher nicht am lockeren Umgang mit dem Geld der Bürger und Bürgerinnen. Die nordrhein-westfälischen Kommunen haben im letzten Jahr drei Mrd. Euro weniger ausgegeben als 1992.  

Das Land NRW hat demgegenüber eine deutliche bessere Einnahmesituation. Unter anderem deshalb, weil das Land den Kommunen bei der Grunderwerbssteuer einen dicken Batzen abgenommen hat. Wir unterstützen den Deutschen Städtetag in dem Anliegen, dass die Kommunen einen angemessen Anteil an der Grunderwerbssteuer bekommen.  

Nun hat das Land den Kommunen auch noch die Lasten des Solidarbeitrages für den Osten überproportional aufgebürdet. Um die Obergrenze von 40% zu erreichen, die der Verfassungsgerichtshof NRW für gesetzlich begründet erklärt hat, muss die Landesregierung Köln nun mindestens 15 Mio. Euro zurückzahlen.

Bisher hat sie aber noch nicht zu erkennen gegeben, dass sie den Abschlag, den die Kommunen zahlen müssen, künftig anpassen wird. Vielleicht hat Herr Linssen heute im Finanzausschuss schon etwas dazu gesagt. Die Sitzung scheint noch anzudauern.  

Auf alle Fälle reiht sich diese Abzocke nahtlos ein in das Raubrittertum des Landes gegenüber den Kommunen. Kommunale Selbstverwaltung sieht für die Landesregierung anscheinend so aus: Herr Rüttgers bestellt, verkauft das als Erfolg seiner Politik in den Medien und die Kommunen sollen?s zahlen. Hier müssen sich die Städte in ihrem ureigensten Interesse wehren.  

Damit in Zukunft mehr Geld bei den Kommunen bleibt: Noch einmal der Appell an CDU und FDP auf die Landesregierung einzuwirken, das Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen entsprechend zu ändern.