Kommunale Vergabegrundsätze

Wie der Express am 4.10.2006 berichtete, hat der Rat der Stadt Leverkusen neue Vergaberichtlinien beschlossen. Danach sollen lokale Betriebe vermehrt freihändig vergebene oder beschränkt ausgeschriebene (Bau-)Aufträge durch die öffentliche Hand bekommen.

Rechtsgrundlage dieses Beschlusses sind die neu gefassten Kommunalen Vergabegrundsätze i.d.F. des Runderlasses des Innenministeriums NRW vom 22.3.2006.

Die Fraktion bittet die Verwaltung, die Unterschiede zwischen den Vergaberichtlinien der Stadt Köln und Stadt Leverkusen darzustellen und die Veränderungen der Vergabegrundsätze NRW zu erläutern.

 

Hier geht's zur Stellungnahme der Verwaltung