Keine Zweitwohnungssteuer für Menschen im Sozialen Jahr und Zivildienstleistende

Die Linke. Köln lehnt die Zweitwohnungssteuer ab. Sie wird fällig, wenn Menschen ihren Erstwohnsitz in einer anderen Stadt gemeldet haben. Dass auch junge Leute im freiwilligen Sozialen Jahr sie zahlen sollen, schlägt dem Fass den Boden aus.

Deshalb hat Die Linke. Köln zur kommenden Ratssitzung einen Antrag gestellt. Die Verwaltung soll prüfen, ob es juristisch möglich ist, Ausnahmen für Wohnungen zu machen, die aus Gründen der Ableistung eines sozialen oder ökologischen Jahres oder des Zivildienstes gehalten werden. Wenn ja, soll dem Rat ein Vorschlag zur Satzungsänderung gemacht werden.

Im August hatte der EXPRESS auf den Fall einer jungen Frau im sozialen Jahr aufmerksam gemacht, die für ihre Wohnung am Arbeitsplatz Köln die Zweitwohnungssteuer entrichten muss. Ein Behördensprecher wurde mit der Äußerung zitiert: ?Eine Einzelfallregelung wäre rechtswidrig ? in diesem Fall: leider.?  

Junge Menschen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder im Zivildienst sollten keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen. Denn hier arbeiten junge Menschen für sehr wenig Geld im Dienste des Allgemeinwohls. Ihren Lebensunterhalt können sie nicht alleine vom verdienten Geld bestreiten.  

Sie bzw. ihre Eltern über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zu bestrafen, heißt Menschen zu bestrafen, die unterbezahlt Arbeit für die Allgemeinheit erledigen. Das widerspricht fundamentalen Gerechtigkeitsgrundsätzen.