Kein Austritt der Sozial-Betriebe Köln (SBK) gGmbH aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband

Die Sozial-Betriebe Köln betreiben mit den Riehler Heimstätten ein großes kommunales Seniorenheim. Jetzt wollen sie aus dem Arbeitgeberverband aussteigen, um so einen eigenen HAustarifvertrag durchsetzen zu können.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln hat daraufhin einen Ratsantrag gestellt, um zu verhindern, dass die Beschäftigten künftig schlechter bezahlt werden. In ihm heißt es: "Der Rat der Stadt Köln weist die Gesellschaftervertreter der Sozial-Betriebe Köln (SBK) gGmbH an, den Austritt der Sozial-Betriebe Köln (SBK) gGmbH aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband zu unterbinden."

Durch einen Ratsbeschluss vom 22.6.2006 ist der Eigenbetrieb Sozial-Betriebe Köln in die gleichnamige gGmbH umgewandelt worden. Das geschah seinerzeit in einem breiten Konsens mit den Beschäftigten. Diese Zustimmung der Beschäftigten wurde nicht zuletzt durch den Eindruck erzielt, für sie sei keine Schlechterstellung zu erwarten. In den Überleitungstarifverträgen mit ver.di und Komba heißt es in der Präambel: ?Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem übergeleiteten Personenkreis keine Rechtsnachteile entstehen sollen.? Außerdem hat sich die SBK gGmbH verpflichtet, ?umgehend Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) zu werden?.  

Zwei Jahre später wird den Beschäftigten auf einer Betriebsversammlung der Ausstieg aus der Tarifbindung des Arbeitgeberverbandes mitgeteilt. So wird das Vertrauen der Belegschaft schwer erschüttert. Motivationseinbußen und Fluktuation des Personals sind zu erwarten und zerstören Wettbewerbsvorteile, die an der Güte des Personals hängen. Deshalb darf es keine Absenkungen der Tarife geben.  

Zudem würden über eine solche Maßnahme und eine eigene Tarifgestaltung der SBK unterschiedliche Bedingungen in Unternehmen der Stadt Köln geschaffen. Die Stadt Köln darf aber keine Unterscheidung in Beschäftigte erster und zweiter Klasse zulassen.