Informationsreisen auch für beratende Ausschussmitglieder

Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses, Sachkundige Einwohner von Ausschussreisen auszuschließen, ist rechtswidrig. Der Kölner Stadtdirektor gibt der Fraktion DIE LINKE. KÖLN recht.

Stadtdirektor Guido Kahlen hat in Vertretung des Oberbürgermeisters Schramma einer Beschwerde der Fraktion DIE LINKE. KÖLN stattgegeben. Nach einer Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 6.9.2007 hatte sie beanstandet, dass an einer Studienreise des Ausschusses zusammen mit dem Gestaltungsbeirat nur die stimmberechtigten Fraktionsmitglieder teilnehmen sollten. DIE LINKE. KÖLN wäre damit ebenso wie das Kölner Bürger Bündnis und die Einzelmandatsträgerin Frau May von einer Reise nach Rotterdam ausgeschlossen gewesen, deren Kosten die Reisenden selbst tragen.  

Stadtdirektor Kahlen beanstandete in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Klipper den von CDU, SPD, Grüne und FDP gefassten Beschluss. Er stellt fest: ?Der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses [?] ist rechtswidrig.? Das ergibt sich u. a. aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Es sei nicht zu begründen, dass Ausschussmitglieder nicht mitfahren dürfen, wohl aber Mitglieder des Gestaltungsbeirats. Er ist ein Gremium, das den Ausschuss berät, ebenso wie die Sachkundigen Einwohner, die von der Reise ausgeschlossen werden sollten. Mit der Beanstandung darf der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses nicht mehr vollzogen werden und muss erneut beraten werden.  

Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Detjen: ?Hier hat Demokratie und Transparenz vor der Arroganz der großen Fraktionen gesiegt. Die Reise wird den Steuerzahler nichts kosten. Es gibt keinen Grund, Sachkundige Einwohner von der Möglichkeit, sich zu informieren, auszuschließen. Wer das versucht, hat Angst vor Kritik an den eigenen Vorschlägen.?