Generelle strukturelle Unterfinanzierung in der freien Jugendhilfe

Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2013 (mit Antwort)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Heinen,

die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Laut Antwort der Verwaltung auf die Nachfrage der LINKEN in der Ausschusssitzung am 6.11.2012 (4296/2012), kann ?die Auswirkung des Einfrierens von Fördermitteln im Einzelfall [..] nicht bewertet werden?.

  • Wenn sich die Verwaltung zu einer solchen Bewertung nicht in der Lage sieht, stellen sich für die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen. Durch Tarifsteigerungen und sonstige Preissteigerungen bedeuten eingefrorene Fördersummen ein faktisches Sinken der Förderung.
    Wenn die Verwaltung sich nicht in der Lage sieht, die Auswirkungen eines solchen faktischen Sinkens der Förderung im Einzelfall zu bewerten, inwieweit ist die Verwaltung dann insgesamt in der Lage, die Wirkung von Steigerungen oder Senkungen von Förderungen einzuschätzen?
  • Auf welche Weise kann der Informationsfluss zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den zuständigen Fachämtern verbessert werden?

Da die Verwaltung sich in der "Transparenten Darstellung des Hpl.-Entwurfes 2012? in der Lage sah, für eine Vielzahl von Positionen eine ?generelle strukturelle Unterfinanzierung? festzustellen, für andere, dass der ?Bedarf höher als z. Verf. stehende Mittel? ist und für den Zuschuss für Partizipation in der Jugendarbeit das ?Antragsvolumen kann nicht bewilligt werden? (siehe im Detail in unserer Anfrage AN/1720/2012 vom 24.10.2012), stellt DIE LINKE folgende weitere Fragen:

  • Aufgrund welcher Informationen und nach welchen Kriterien hat die Verwaltung erkannt, dass es in den genannten Bereichen die beschriebenen Unterfinanzierungen gibt?

Da die Verwaltung sich in der Lage sieht, in den genannten Bereichen Unterfinanzierungen festzustellen, muss sie eine Vorstellung davon haben, wie hoch eine auskömmliche Finanzierung wäre.

  • Wie hoch wäre für die genannten Bereiche eine auskömmliche Finanzierung, wie hoch wären dem Bedarf entsprechende finanzielle Mittel, wie hoch das Antragsvolumen, das nicht komplett bewilligt werden konnte? ? Wir bitten um eine detaillierte Darstellung.
  • Schlägt die Verwaltung nach den aktuellen Planungen in oben genannten Bereichen eine Steigerung, eine weitere Stagnation oder eine Kürzung vor? Wie hoch fällt diese jeweils absolut und in Prozent der bisherigen Förderung aus?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Detjen, Fraktionssprecher
Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin    

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