Gemeinsamer Ratsantrag: Gesamtkonzept zur Flüchtlingsunterbringung

Antrag von DIE LINKE, Piraten und DEINE FREUNDE

Die aktuellen Flüchtlingszahlen machen größere und konzertierte Anstrengungen in der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften nötig. Die Bundesregierung geht inzwischen davon aus, dass 800.000 Flüchtlinge in diesem Jahr aufgenommen werden. Dadurch entsteht eine neue Situation.

Auch in Köln sind in den letzten Monaten schon deutlich mehr Geflüchtete angekommen als zuvor. In den letzten Monaten hat die Verwaltung die monatlichen Prognosen über absolute Zuwächse laufend verändert. Waren es zunächst 100 Flüchtlinge im Monat, waren es zu Beginn des Jahres 300, im Juli 500 und mit den neuen Zahlen der Bundesregierung werden es ca. 800 Flüchtlinge monatlich mehr sein, die in Köln zukünftig leben werden.

Bis Ende des Jahres fehlen voraussichtlich mindestens 2.200 Wohnplätze. Das Jugendamt ist schon heute überfordert damit, den vielen allein einreisenden Kindern und Jugendlichen ausreichend zu helfen. Die Kita- und Schulplätze reichen nicht aus, so können nicht für alle in kurzer Zeit adäquate Bildungsangebote unterbreitet werden.

Flüchtlinge bringen große Potentiale in diese Stadt. Sie bereichern das gesellschaftliche und kulturelle Leben. Für ein gutes Einleben in ihrer neuen Heimat ist es unabdingbar, dass ihnen von Anfang an Wertschätzung und Respekt entgegengebracht wird und sie sich willkommen fühlen.

Deswegen stellen Rat und Verwaltung in Köln sich den Herausforderungen und wollen mit konzentrierten Anstrengungen Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen.

Beschluss:

1. Die Verwaltung erstellt kurzfristig - unter Mitwirkung des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen - ein Gesamtkonzept zur Unterbringung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge in Köln, mit dem sie sich den neuen Herausforderungen stellt.

Dieses Gesamtkonzept soll folgende Maßgaben berücksichtigen:

a) Die Unterbringung in Zelten soll unterbleiben.

b) Weitere Sozialwohnungen - über die 1000 beschlossenen hinaus - werden geschaffen. Dazu müssen kurzfristig Pläne entwickelt werden.

c) Der Bau von weiteren Wohnungen für Flüchtlinge in modularer Bauweise soll vorangetrieben werden. Hierzu muss die Verwaltung verstärkt geeignete Grundstücke bereitstellen.

d) Liegenschaften des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen werden miteinbezogen.

e) Wenn möglich sollen weitere Liegenschaften der Stadt Köln und von Privaten erschlossen werden, die im Moment nicht für den Wohnungsbau vorgesehen sind.

f) Die Beschlagnahmemöglichkeiten im Sinne des § 19 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen sollen voll ausgeschöpft werden.

g) Das Amt für Wohnungswesen wird kurzfristig personell aufgestockt.

h) Das Jobcenter und die Bundesanstalt für Arbeit werden gebeten, die Anstrengungen für Qualifizierung und Vermittlungen von Flüchtlingen zu verstärken und jeweils in einer Dienststelle zu bündeln.

i) Für die Betreuung von Flüchtlingen werden Sozialarbeiter/-innen nach dem Mindeststandard 1:80 eingestellt und die Betreuung für besonders Schutzbedürftige verstärkt.

j) Das Ergebnis der beschlossenen Erarbeitung von Mindeststandards soll in das Gesamtkonzept einfließen.

2. Neben der Task Force wird ein neues Dezernat für Integration, Flucht und Einwanderung geschaffen. Es ist mit ausreichend Personal zu besetzen. Im neu geschaffenen Dezernat werden u. a. die Aufgaben Bereitstellung von Unterkünften, sozialpädagogische Betreuung der in den Unterbringungseinrichtungen lebenden Flüchtlinge, Vermittlung in Schul- und Kitaplätze, Durchführung von Deutschkursen, Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gebündelt. Eine Zusammenarbeit mit den Trägern der Flüchtlingsarbeit, den Willkommensinitiativen und den Bürgerämtern ist unverzichtbar. Eine neue Zuständigkeitsordnung ist dem Rat vorzulegen.

3. Der Rat spricht sich dafür aus, die ab Mitte September 2015 anlaufenden Maßnahmen aus dem Integrationsbudget ohne Unterbrechung im Jahr 2016 weiterzuführen und zu finanzieren.

4. Der Rat der Stadt Köln appelliert erneut an den Bund und das Land Nordrhein-Westfalen, die Kosten zur Unterbringung der Flüchtlinge vollständig zu unternehmen. Der Rat der Stadt Köln schließt sich der Forderung des Deutschen Städtetags an, der Bund solle die Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus verdoppeln.

5. Der Rat der Stadt Köln appelliert an den Bund und das Land Ausnahmetatbestände zu ermöglichen, die ein unbürokratisches Handeln bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen möglich machen. Betroffen sind u. a. die Rechtsgebiete Vergaberecht, Baurecht und Ordnungsrecht.

Begründung:

Erfolgt mündlich