Fortführung des ARGE-Vertrages

Michael Kellner

Es scheint mir schon reichlich grotesk, was in der letzten Zeit zum Thema ARGE in Rat und Ausschüssen zusammengekommen ist.

Am 10.01.wurde dem Ausschuss für Soziales und Senioren von der Verwaltung das Integrationsprogramm 2008 der ARGE vorgelegt und erläutert. In diesem Programm werden eine ganze Menge neuer Beschäftigungsmöglichkeiten vorgestellt, die sich durchaus sehen lassen können.

In der Ratssitzung am 29.01.08 beschließt der Rat mit großer Mehrheit die Auffüllung des Stellenplans der ARGE einschließlich der Verlängerung der befristeten Stellen bis Ende 2010. Die Maßnahmen sollen, so heißt es  ausdrücklich, kurzfristig umgesetzt werden. Und in der Zwischenzeit riskiert die Stadt die Kündigung des Vertrages zwischen der Stadt und der Bundesagentur für Arbeit zum Ende dieses Jahres, weil sie entgegen den Vorgaben der Agentur nur bereit ist, 10,3 % des kommunalen Finanzanteils an den Verwaltungskosten an den Bund zu zahlen.

Wohlgemerkt, es geht der Stadt dabei nicht um die Kritik an der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt, auch nicht um Kritik an der Arbeit der ARGE selbst.

Über die Unfähigkeit der Stadt, sich mit der Bundesagentur zu einigen,  könnten dann  innerhalb eines dreiviertel Jahres alle Planungen der ARGE einschließlich der beschlossenen Personaleinstellungen über den Haufen geworfen werden. Dass alle beteiligten Personalräte und Gewerkschaften dagegen Sturm laufen, ist nur zu verständlich.  

Die Fraktion DIE LINKE. Köln hat sich nicht nur mit der möglichen Beschlussfassung, sondern auch mit der Begründung eingehend beschäftigt. Diese blumige und schönfärbende Begründung können wir nicht nachvollziehen. Dort heißt es u. a.: Knapp drei Jahre nach Gründung der ARGE Köln kann überwiegend ein positives Ergebnis festgestellt werden.?

Positiv ist für uns nicht, wenn Widersprüche erst nach 8,7 Monaten bearbeitet werden können und wenn noch 30 000 Postrückstände auf ihre Bearbeitung warten. Positiv ist für uns auch nicht, wenn ?Integration? all zu schnell für viele bedeutet, einen 1-Euro-Job annehmen zu müssen. Vom Kriterium der Freiwilligkeit war ja in diesem Zusammenhang nur in den Anfängen der ARGE-Gründung die Rede. Positiv ist für uns vor allem nicht, wenn, wie es in der Begründung heißt,  im Standort Mitte ?unter den neuen Bedingungen konsequenter geahndet? wird und ?etwa doppelt so viele Sanktionen ausgesprochen (werden) wie in der Zeit vor der Umstellung?.

Es ist für unsere  Fraktion eine grauenhafte Vorstellung, wenn sich, wie es weiter heißt, ?diese positiven Entwicklungen sukzessive auch in den anderen ARGE-Standorten einstellen werden.? Nach der unseligen Broschüre von Clement, die die Arbeitslosen pauschal verdächtigt, und nach der Kampagne der Bildzeitung gegen Arbeitslose in den vergangenen Wochen haben derartige Erfolge einen bösen Beigeschmack.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln weiß aber sehr wohl zwischen der Begründung  und der eigentlichen Beschlussvorlage zu unterscheiden. Unserer Ansicht nach wäre es unverantwortlich, jetzt eine Kündigung des Vertrages zu riskieren. Die Beschlüsse zur Aufstockung des Personals in der ARGE wären hinfällig. Personal müsste in kürzester Zeit umverteilt und zum Teil entlassen werden. Die Abwicklung der ARGE innerhalb eines Dreivierteljahres kann sich nur zum Nachteil der Leistungsberechtigten auswirken. Hinzu kommt, dass die bundespolitische Entwicklung noch unklar ist und noch abzuwarten bleibt, welchen Weg der Gesetzgeber einschlägt. Eine allzu schnelle Umgestaltung könnte 2010 wieder hinfällig sein, und man müsste wieder von vorne anfangen.  

Wir sind allerdings der Meinung, und deshalb haben wir den Ergänzungsantrag gestellt, dass die Stadt, noch bevor sie ein neues Modell der Aufgabenverteilung im Rat vorstellt, eine Anhörung der betroffenen Gruppen und Initiativen organisieren sollte. Auf diese Weise hat sie die große Chance, die zahlreichen kritischen Stimmen der Betroffenen aufnehmen und in die Umsetzung der neuen Struktur und Arbeitsweise im Umgang mit Leistungsberechtigten einfließen zu lassen. Erst nach einer solchen Anhörung und im Rahmen der Diskussion über die neue Gesetzgebung sollte die Stadt Ihre Vorstellungen zur Umgestaltung des Leistungsbezuges dem Rat zur kritischen Sichtung vorlegen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.