Förderung von Integrationsunternehmen

Michael Kellner

Für Menschen mit schweren Behinderungen ist es nur schwer möglich, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Deshalb arbeiten ca. 80% von ihnen in dafür vorgesehenen Werkstätten.

 

Gleichzeitig erleben wir, dass zunehmend Anstrengungen unternommen werden, Menschen auch mit schweren Behinderungen aus den Werkstätten wieder herauszunehmen und in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu vermitteln. Gründe dafür sind einmal zunehmend mangelnde Plätze in Werkstätten, aber auch die Erkenntnis, dass Menschen mit Behinderungen in Werkstätten oft unterfordert sind und in vielen Bereichen genauso leistungsfähig sind wie Menschen ohne den Stempel der Behinderung.

Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe in einer Schule unterrichtet, in der sowohl Schüler und Schülerinnen als auch Lehrer, Lehrerinnen und Sozialpädagoginnen mit teilweise schweren Behinderungen gemeinsam lernten und arbeiteten.  

Fragen Sie sich nur einmal, wie viele von Ihnen sehgeschädigt oder hörgeschädigt sind oder sonstige Beschwerden haben. Dann merken Sie schnell, dass die Grenzen, die wir in unserer Gesellschaft so gerne gegenüber anderen ziehen wollen, verwischen. Jeder sollte das Recht haben, trotz Handicaps seinen Platz in der Gesellschaft zu finden. Und wenn Unternehmen und Betriebe dieses Recht verweigern, dann ist es Aufgabe des Staates bzw. in diesem Fall des Landes und der Kommune, selbst Wege zu schaffen, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen.

Das Land NRW hat dem Landschaftsverband Rheinland zur Förderung dieser Unternehmen 5 Mio Euro zur Verfügung gestellt. Seit dem 01.01.2007 können neue Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung in Integrationsunternehmen aus dem Förderprogramm ?Job 4000? und aus den Co-Finanzierungen dieses Programms bezuschusst werden.

Außerdem hat das Land im Landesprogramm NRW ?1000 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Integrationsprojekten? vorgesehen. Schließlich ist seit dem 01.10.2007 das ?Zweite Gesetz zur Änderung des SGB II - Jobperspektive? in Kraft getreten, das eine Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen durch einen befristeten Kombi-Lohn vorsieht. In Köln stehen für diese Förderung 1.100 Pätze zur Verfügung.  

Die Integrationsämter der beiden Landschaftsverbände haben seit Ende 2007 verstärkt marktorientierte Integrationsprojekte gefördert. Derzeit werden vom LVR-Integrationsamt 42 Integrationsprojekte gem. §§ 132-135 SGB IX gefördert. Diese Integrationsunternehmen sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit dem doppelten Auftrag einer wirtschaftlichen und sozialen Betätigung.

Sie beschäftigen mindestens 25%  Schwerbehinderte. Zu dieser Gruppe werden auch Menschen aus einer Werkstatt und Förderschüler und -schülerinnen gezählt. Die Arbeitsplätze sind sozialversicherungspflichtig und die Arbeit wird tariflich bzw. ortsüblich bezahlt. Menschen mit einer schweren Behinderung erhalten eine qualifizierte arbeitsbegleitende und psychosoziale Betreuung.

Es hat im Vorfeld der Diskussion über unseren ersten Antrag verschiedene Bedenken und Vorbehalte gegeben. Deshalb unser Änderungsantrag. Man befürchtet Probleme mit dem Schulpersonal, eine zu stressige Betätigung für Menschen mit Behinderungen, Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt u.a.m. Interessanterweise sehen die Integrationsunternehmen selbst keines dieser Probleme. Sie sind guten Mutes und expandieren mächtig - offensichtlich zur Zufriedenheit aller.

Es sind wohl eher die Lehrer und Lehrerinnen in diesem hohen Hause, die skeptisch sind - vielleicht, weil sie die Erfahrung von gemeinsamem Lernen und Arbeiten bisher in ihrer Schule bisher nicht machen konnten. Natürlich entscheiden an den OGTS die Träger, wer die Mensa betreibt. Und an den gebundenen Ganztagsschulen haben die Schulkonferenzen ein Mitspracherecht. Aber das muss die Stadt nicht daran hindern, Schulen und Träger über die bestehenden Integrationsfirmen hier in Köln zu informieren oder diese gar zu empfehlen.

Allerdings hat meine Fraktion auf Grund der erwähnten Bedenken das Thema Schulmensen im Änderungsantrag herausgenommen und bittet nun die Verwaltung um Prüfung, wie Integrationsunternehmen im Kölner Raum im Rahmen von städtischen Einrichtungen und Unternehmen tätig werden können. Die Fraktion DIE LINKE. Köln ist der Meinung, der Rat der Stadt Köln sollte nicht hinter dem Beschluss des LVR vom 19.03.2008, die Integrationsprojekte zu fördern, zurückbleiben. Integrationsfirmen sind sinnvolle Einrichtungen, und sie brauchen die volle Unterstützung der Stadt. Dass sie genauso erfolgreich sind wie anderer Unternehmen, haben sie bereits mehrfach bewiesen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.