Förderung der Arbeitslosenzentren, -beratungsstellen und -initiativen

Michael Kellner

Wieder einmal müssen wir in einer Ratssitzung Kürzungen der Landesregierung konstatieren, diesmal sogar die komplette Einstellung der Landesförderung für die Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln  wird das rechtzeitig vor den Landtagswahlen der Landesregierung um die Ohren hauen. Und diesmal wird man uns nicht so leicht überhören. Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen sprechen für sich.

In Köln gibt es 5 Arbeitslosenzentren und 3 Arbeitslosenberatungsstellen. Ihre Arbeit beruht  

  • auf dem freiwilligen Zugang der Ratsuchenden
  • auf absoluter Vertraulichkeit
  • auf einer ganzheitlichen Beratung
  • und auf vielfältigen Qualifizierungs- und Begegnungsangeboten  

 

Die Zielgruppen gehen weit über das Klientel der ARGE hinaus und umfassen auch von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, BerufsrückkehrerInnen, junge Familien zwischen Beruf, Erziehungszeit, Studium und Ausbildung und MigrantInnen und deren Familien.  

Es zeugt von Unkenntnis und mangelndem Feingefühl, dass die Landesregierung vorschlägt, diese Beratung über ARGE-Mittel finanzieren zu lassen. Vielleicht ist es aber nur ein im wörtlichen Sinn billiger Trick der Landesregierung, um sich aus der Affäre zu ziehen. Die Beratungszentren  und -stellen müssen ihre Unabhängigkeit und Spannbreite beibehalten. Schließlich beraten sie die Ratsuchenden auch bei Schwierigkeiten mit der ARGE. Sie verstehen sich als Partner der Arbeitslosen auf gleicher Augenhöhe und als uneingeschränkt parteiische Anwälte für die Interessen der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen. Hier gibt es keine Belehrung und keine Sanktionen.  

Es ist ein deutliches demokratisches Signal, wenn die Stadt Köln den Fortbestand der existierenden Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen sichert und sich damit kritische Anwälte der Arbeitslosen in der eigenen Kommune leistet.   Den Antrag möchte unsere Fraktion allerdings nicht in dem Sinn verstanden wissen, dass die Kommune leicht und locker die Einstellung der Landesförderung akzeptiert und abfedert. Die Forderung nach Wiederaufnahme der Förderung der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen durch das Land muss weiterhin erhoben werden.  

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.