Flugverbot statt Wohnungsnot

Anfrage zur Ratssitzung am 13.07.2013

Aus diversen Presseberichten im April dieses Jahres geht hervor, dass ein zentraler Grund für fehlende Wohnungsneubauten vor allem fehlendes Bauland ist. Auch die GAG baut in den nächsten drei Jahren hauptsächlich nur auf den eigenen Bestandsgrundstücken.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, diese Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 18.07.2013 zu setzen:

Aus diversen Presseberichten im April dieses Jahres geht hervor, dass ein zentraler Grund für fehlende Wohnungsneubauten vor allem fehlendes Bauland ist. Auch die GAG baut in den nächsten drei Jahren hauptsächlich nur auf den eigenen Bestandsgrundstücken.

Das zur Verfügung stehende Bauland wird durch verschiedene Faktoren begrenzt. Einer dieser Faktoren ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm und damit auch vor Fluglärm.

Seit dem 7. Juni 2007 ist das novellierte Fluglärmgesetz des Bundes in Kraft und ersetzt damit das Fluglärmgesetz von 1971. Gegenstand und Ziel des Fluglärmgesetzes ist im Wesentlichen die Siedlungssteuerung als Instrument des vorbeugenden Lärmschutzes. Der Lärmschutzbereich eines Flugplatzes besteht aus mehreren Schutzzonen und umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung, die im Gesetz definiert ist, überschritten wird.

Für dieses Gebiet regelt das Fluglärmgesetz Bauverbote und -beschränkungen. Das Landesinnenministerium NRW hat auf Basis dieses Gesetzes am 7. Dezember 2011 die Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV erlassen, aus welcher die Tag-Schutzzonen und die Nacht-Schutzzone für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn hervorgehen. Die entsprechende Karte in der Anlage zeigt, wie groß das Gebiet der Nachtschutzzone im Vergleich zu dem der Tagschutzzonen ist. Alle drei rechtsrheinischen Bezirke sind hiervon betroffen. Das Fluglärmgesetz und die zugehörige Verordnung haben nicht das Ziel, den Flugverkehr zu beschränken oder zu ändern, sondern Lärmbelästigungen der Nachbarschaft im Vorfeld durch Bauverbote zu vermeiden.

Ebenfalls im April des Jahres trat am Verkehrsflughafen Köln/Bonn eine neue Gebührenordnung in Kraft, die Lärmemissionen als wichtiges Kriterium für die Gebührenhöhe hat.

Für DIE LINKE. im Rat der Stadt Köln ergeben sich hieraus unter anderem die folgenden Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

  1. Auf welchen jeweiligen freien Flächen in welcher jeweiligen Größe dürfen in Köln Wohnungen nicht errichtet werden, weil die Grundstücke in der so genannten Nacht-Schutzzone liegen und es am Flughafen KölnBonn leider kein Nachtflugverbot gibt? (Karteneintrag und Tabellendarstellung wäre wünschenswert)
  2. Auf welchen jeweiligen freien Flächen in welcher jeweiligen Größe dürfen in Köln Wohnungen nicht errichtet werden, weil die Grundstücke in der so genannten Tag-Schutzzone 1 liegen? (Karteneintrag und Tabellendarstellung wäre wünschenswert)
  3. Wie ist die Aufteilung der oben genannten Grundstücke in der Fläche und im Anteil an der Gesamtfläche bezüglich der Eigentumsverhältnisse, von Stadt Köln, städtischen oder stadtnahen Betrieben und Privateigentümern?
  4. Welche derzeitige Nutzung gibt es und welche zukünftige Zwischennutzung bis zu einem möglichen Nachtflugverbot strebt die Verwaltung für diese Flächen an?
  5. Welche Auswirkungen wird die neue Gebührenordnung des Verkehrsflughafen Köln/Bonn auf die Festsetzung der Nacht-Schutzzone haben?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Detjen, Fraktionssprecher
Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin

Die unter dem folgenden Link verfügbare Karte zeigt die Ausdehung der Nacht-Schutzzone (violette Umrandung), innerhalb derer aufgrund des Lärms von Nachtflügen kein Wohnungsbau möglich ist: