Empfehlungen in Fällen von Nichtvermittelbarkeit

Laut ihrer Beauftragung durch die ArGe haben die im Kölner JobBörsen - Programm organisierten JobBörsen die Aufgabe, ihnen zugewiesene Bewerber und Bewerberinnen entweder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln oder aber im Falle der Nichtvermittelbarkeit eine Empfehlung zur individuellen Förderung oder sonstigen Integration abzugeben.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:    

1. Wie viele BewerberInnen wurden 2008 den Jobbörsen zugewiesen?

2. Wie viele (aufgeschlüsselt nach befristeten und unbefristeten Beschäftigungen) von ihnen konnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt werden?

3. Auf welche Weise erfolgen Empfehlungen in Fällen der Nichtvermittelbarkeit?

4. Wie wertet die ArGe diese Empfehlungen aus?

5. Welche Förderungen wurden aufgrund dieser Empfehlungen von der ArGe organisiert und eingesetzt?  

Hier geht's zur Antwort der Verwaltung