Einladungen von Schülern und Schülerinnen durch die ARGE

Nach Berichten von einigen Kölner Schülerinnen und Schülern wurden in den vergangenen Monaten einige von ihnen, deren Eltern Leistungen nach Hartz IV beziehen, noch während ihrer Schulzeit von der ARGE zum Gespräch eingeladen.

Die Fraktion DIE LINKE. Köln bittet deshalb die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:  

1. Ist es richtig, dass Schüler bzw. Schülerinnen ab 15 Jahren von der ARGE zu einem Gespräch eingeladen werden, auch wenn sie noch 1 bis 3 Jahre Schulzeit vor sich haben, und trifft eine solche Einladung alle Schüler und Schülerinnen ab 15 Jahre oder nur solche, deren Eltern Leistungen nach Hartz IV beziehen?  

2. Wird bei solchen Einladungen eine Verpflichtung zur Berufsberatung ausgesprochen, und wenn ja, nach welchen Kriterien?  

3. Ist es rechtmäßig, wenn Schülerinnen oder Schüler, deren Eltern Leistungen nach Hartz IV beziehen, aufgefordert werden, Jobs anzunehmen, um das Familieneinkommen aufzubessern, oder das Gymnasium zu verlassen und eine Ausbildung zu beginnen?  

4. Wird Schülern oder Schülerinnen, die der Einladung durch die ARGE nicht Folge leisten, die Unterstützung gestrichen?

Hier geht's zur Antwort der Verwaltung