Einführung einer Antidiskriminierungs-klausel für Gewerbe in Köln

Antrag zur Ratssitzung am 17.06.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen:

Beschluss:

Die Verwaltung möge folgende Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung prüfen:

  1. Eine Antidiskriminierungsklausel in jedem Bescheid, den Betreiber zulassungspflichtiger Gewerbe im Gaststättenbereich vom Ordnungsamt erhalten. Dieser Passus soll auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verweisen und darauf hinweisen, dass wiederholte Verstöße die gewerbliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und somit ein Grund für einen Widerruf der Genehmigung sein können.
  2. Einen Flyer, den Personen, die ein Gewerbe anmelden, zusammen mit der Bestätigung der Anmeldung vom Ordnungsamt erhalten. Dieser Flyer soll an die Gewerbetreibenden appellieren und auf mögliche Konsequenzen von Diskriminierung hinweisen.Insbesondere soll die Unterstützung von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Gewerkschaften für einen solchen Appell eingeworben werden.

 

Begründung:

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen werden seit kurzem in ähnlicher Form von der Stadt Nürnberg umgesetzt. Damit wird auf die Umsetzung des 10-Punkte-Plans der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus hingewirkt, die von Nürnberg mitinitiiert worden war und der auch die Stadt Köln beigetreten ist.

Zur Ratssitzung am 10.02.2009 hatte die Verwaltung der Stadt Köln ein Konzept zur Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans der Europäischen Städtekoalition vorgelegt. Unter Punkt 5 heißt es darin ?Die Ordnungsbehörde plant, eine Empfehlung zu diskriminierungsfreiem Handeln in das aktuelle Merkblatt zur Vergabe von Gewerbelizenzen durch die Stadt Köln aufzunehmen.?

Unser Antrag greift dieses bereits formulierte Ziel auf und führt es weiter.

In einem Passus zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wie hier vorgeschlagen würde sich die Stadt Köln deutlich hinsichtlich dieses sensiblen Themas positionieren. Die Gewerbetreibenden würden für das Thema Diskriminierung sensibilisiert. Aus diesem Grund kann angenommen werden, dass ein derartiger Passus präventive Wirkung hätte. Eine Kooperation mit Organisationen wie der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer, wie sie in Nürnberg erreicht wurde, würde diese positive Wirkung noch verstärken.

Dabei könnte an die Zusammenarbeit in bereits existierenden Projekten angeknüpft werden, wie z.B. den Wettbewerb ?Vielfalt gewinnt?. In diesem zeichnen u.a. der Kölner Rat, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und Gewerkschaften solche Unternehmen aus, die Vielfalt unter den Aspekten Alter, Geschlecht, Kultur, sexuelle Identität, Behinderung und familiäre Situation fördern und nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Detjen, Fraktionssprecher
Gisela Stahlhofen, Fraktionssprecherin