Durchsuchungen bei Pro-Köln-Funktionären

Eberhard Reinecke, Rechtsanwalt

Am 23.10. hat Staatsanwaltschaft und Polizei ? gestützt auf einen richterlichen Durchsuchungs­beschluss ? Räume von pro Köln und deren Funktionären durchsucht. Pro Köln, die sich sonst als ?Rechtsstaatspartei? profilieren will und immer den Grundsatz betont, dass angeblich jeder vor dem Gesetz gleich behandelt werden muss, will dies für sich selbst nicht akzeptieren. Alles sei das Machwerk einer politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft (dass ein richterlicher Beschluss vorliegt, wird hier einfach unterschlagen), die Vorwürfe seien absurd und ähnliches. Halten wir zunächst einmal fest, was bis heute noch unbeanstandet durch pro Köln vom Kölner Stadtanzeiger seit Januar 2012 verbreitet werden kann:

?483 Mal trafen sich die Pro Köln Politiker zwischen Januar und Ende November 2011 (der Dezember ist noch nicht berücksichtigt) zu fraktionsinternen Veranstaltungen. Hinzu kommen 172 Rats- und Ausschusssitzungen, für die ebenfalls Sitzungsgelder kassiert werden.

Allein 209 Mal hat Pro Köln Belege für Fraktionssitzungen eingereicht. Würde man die Schulferien abziehen und annehmen, dass man sich an Sonntagen nicht unbedingt zu Fraktionssitzungen trifft, hätte Pro Köln 2011 im Durchschnitt jeden Werktag eine Fraktionssitzung abgehalten. Hinzu kommen 274 fraktionsinterne Arbeitskreissitzungen. Zum Vergleich: Die ähnlich kleine Fraktion der Linken hat 78 Fraktionssitzungen und 33 Arbeitskreissitzungen angegeben.?

Wer diese Zahlen liest, der muss nun weder Polizist, noch Staatsanwalt sein, um den Eindruck zu gewinnen, dass dies nicht stimmen kann. Es ist eigentlich selbstverständlich, dass die Staatsan­waltschaft hier ermittelt und die Frage ist weniger, dass durchsucht wird, sondern warum erst jetzt.

Da beschwert sich pro Köln, dass auch die Büroräume ihres Vorsitzenden, des Rechtsanwaltes Markus Beisicht, durchsucht worden sind. Er könne schließlich mit den angeblichen Taten der Fraktions­mitglieder nichts zu tun haben. Auf der Webseite von pro Köln findet man keine vernünftige Büroanschrift, in der Korrespondenz werden immer die Räumlichkeiten in Leverkusen auch als Sitz des Vereines ?pro Köln? angegeben. Nun dient die Durchsuchung bekanntlich der Auffindung von Beweismitteln und dass dort, wo nach dem Schriftverkehr das Büro von pro Köln ist, auch Beweismittel gesucht werden können, steht wohl auch außer Frage.

Ein besonders herausragendes Mitglied der Stadtratsfraktion von pro Köln ist sicherlich Jörg Uckermann, dessen Register an Vorstrafen und laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren deutlich länger sein dürfte als das irgendeines Besuchers des autonomen Zentrums in Köln-Kalk. Orginalton pro Köln: ?Keine rechtsfreien Räume für linksautonome Hausbesetzer!? Sondern  - so könnte man jetzt ergänzen - nur für unsere Funktionäre.

Herr Uckermann scheut auch nicht vor dem Versuch zurück, seine privaten Gläubiger zu prellen. Aufgrund seiner Schulden musste er im März dieses Jahres die eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abgeben. Er behauptete dort, überhaupt kein Einkommen zu haben und auf die Frage, wovon er lebe, erklärte er ?er werde von seinen Eltern durch Naturalunterhalt unterstützt und erhalte von diesen keine festen Beträge?. Den Erhalt der Aufwandsentschädigung durch die Stadt Köln verschwieg er. Wer so dreist bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung lügt, darf sich nun wirklich nicht wundern, wenn er Besuch vom Staatsanwalt erhält.

Der nächste Versuch, sich rechtswidrige Vorteile zu Lasten des Steuerzahlers zu verschaffen, wird auf der Webseite bereits angekündigt: Pro Köln fordert dazu auf, für die Verteidigung zu spenden. Auf ihrer Webseite behauptet pro Köln auch, Spenden an pro Köln seien steuerabzugsfähig. Das gilt aber sicherlich nur, wenn die Spenden für die Parteizwecke eingesetzt werden, aber nicht für die Verteidigung von Funktionären, denen Betrug vorgeworfen wird. (?Die Parteien verwenden ihre Mittel ausschließlich für die ihnen nach dem Grundgesetz und diesem Gesetz obliegenden Aufgaben, § 1 Abs. 4 des Parteiengesetzes). Wir gehen davon aus, dass das Finanzamt sich diese Spendenkampagne genau ansehen wird.