Die Zukunft des Job-Centers in Köln

Gisela Stahlhofen

Rede zur Ratssitzung am 25.11.2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
deren Parteien die Hartz Gesetzgebung zu verantworten haben,

nach einem historischen kaum vergleichbaren politischen Zick-Zack-Kurs ist die organisatorische Neuordnung im SGB II mit der Zustimmung des Bundesrates vom 09.07.2010 abgeschlossen. Durch die Hartz-Parteien SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU wurde 2003, wie sich der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise im Deutschlandradio ausdrückte, ?ein Mittenachtsbierdeckelkompromiss von beruflich unerfahrenen Menschen? geschlossen. Diesem wurde jetzt das Grundgesetz geopfert.

Mitternachtsbierdeckelkompromiss ? der Begriff hat schon was ? Bierdeckel erinnert mich an Steuerpolitik, oder wie war das noch mal meine Damen und Herren.

Zur Erinnerung: Sowohl der Hartz-Bericht als auch der erste Entwurf der damaligen rotgrünen Bundesregierung sah eine organisatorische Umsetzung seitens der Bundesagentur für Arbeit vor.

Anstatt die Doppelzuständigkeit zusammen zu fassen, ist eine dritte Leistung und Behörde entstanden. So haben wir Sozialamt, Arbeitsamt und die AGRE bzw. Job-Center. Soviel zu Leistung aus einer Hand.

Die Linke fordert schon immer ?Hartz IV muss weg!?
Würden Sie dieser Forderung folgen, müssten wir hier auch nicht darüber diskutieren, wie die kommunale Umsetzung erfolgen soll. Mit der Verfassungsänderung und der kommunalen Umsetzung der Chaos-Hilfe aus einer Hand wird die Spaltung der Erwerbslosen erster und zweiter Klasse verfassungsmäßig zementiert.

Ein neues Modell, in dem die Bundesagentur  alleine für Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen zuständig ist und die Kommune soziale-integrative Leistungen, die für die Aufnahme wichtig sind, zur Verfügung zu stellen, ein Modell also mit einer klaren Aufgabenteilung, wäre das viel bessere Modell. Aber selbst wenn solche Forderungen von Fachleuten kommen, zeigen sich CDU, SPD, Grüne und die FDP als beratungsresistent.

Werden wir konkret und gehen auf den vorliegenden Antrag ein. Sie möchten beschließen: ?angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften?

Tatsächlich ist gesetzlich bereit vorgesehen, was die Trägerversammlung bei der Personalbedarfsermittlung zu berücksichtigen hat. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:75 bei unter 25 jährigen und von 1:150 bei allen anderen. Da das bereits gesetzlich geregelt ist, braucht die der Rat hier nicht zu beschließen.
In den anderen Bereichen ist mit den Personalräten abzustimmen, welche Personalausstattung angemessen ist. Weiter möchten Sie: dass?Instrumente gesichert und ausgebaut werden,?. Instrumente die sich, wie beispielsweise ?Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung? (1 Euro Job) als nicht effektiv erwiesen haben, - lesen Sie mal den Bericht des Bundesrechnungshofes ? müssen  genauso wie Bildungsmaßnahmen, die schon seit 20 Jahren sinnlos sind, gestrichen und durch den Ausbau des öffentlichen Dienstes ersetzt werden.

Als nächstes kommen: ?.Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm?. Bewährt hat sich das Programm in erster Linie finanziell für die lokalen Träger(mafia)schaft. Sie machen sich hier stark, damit EVA, IB, KGAB usw. weiter am SGB II verdienen können. Das Wohl der Betroffenen haben Sie meines Erachtens überhaupt nicht im Auge.

Aber Betroffene haben wir, wie der Express heute berichtet mit 140.000 ja mehr als genug. In römisch II formulieren Sie eine Resolution. Als Resolution an die Bundesregierung, meine Damen und Herren ist das doch schon sehr dürftig. Floskeln wie ?bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung? oder ?erhöhte Beteiligung? lassen so viel Spielraum, dass das sogar Frau von der Leyen unterschreibt.

Nein! Wenn schon eine Resolution, dann eine richtige. Hier mein Vorschlag: Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung die Erstellung eines Sofortprogramms zum Ausstieg aus Hartz IV!
Bis dies organisatorisch umgesetzt werden kann, sind die Bedarfssätze auf 500 Euro monatlich anzuheben, die realen Kosten der Unterkunft zu übernehmen und sämtliche Sanktionen auszusetzen.
Die Kommunen sind im Bereich KdU zu 100 % vom Bund zu bezuschussen.

Herzlichen Dank.